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Neue Anforderungen für die Einfuhr von Waren von außerhalb der EU

Experte für das Management der Abfallversorgungskette und intermodalen Transport
Łukasz Binkowski
"Gute Logistik ist die, die man nicht bemerkt - weil sie einwandfrei funktioniert", lautet das Prinzip, nach dem Luke arbeitet.
Unternehmen, die Waren von außerhalb der Europäischen Union einführen, müssen sich auf neue Verpflichtungen einstellen. Die neuen Regeln, die ab 2025 gelten, sind Teil der Umsetzung des ICS2 (Import Control System 2), das die Sicherheit und Effizienz bei der Kontrolle von Waren an den EU-Außengrenzen erhöhen soll.
sagt Lukasz Binkowski, Experte für das Management der Abfallversorgungskette und intermodalen Transport
Ich begrüße die Einführung der obligatorischen ENS-Meldung sehr. Dies ist eine Lösung, die die Transparenz und die Sicherheit bei der Beförderung von Waren von außerhalb der Europäischen Union wirklich erhöht - vor allem, wenn es sich um Fracht handelt, die besondere Kontrollen erfordert, wie etwa Abfall.
Durch die Bereitstellung von Informationen über Sendungen im Voraus kann der Zoll Unregelmäßigkeiten schneller erkennen und rechtzeitig reagieren. Dies ist nicht nur für den Schutz der Umwelt oder der Gesundheit der Menschen wichtig, sondern auch für ehrliche Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten und im Wettbewerb mit denjenigen, die die formalen Verpflichtungen umgehen, verlieren.
Es ist zu betonen, dass die neuen Vorschriften Teil eines umfassenderen Prozesses der Digitalisierung und Modernisierung der Zollverfahren in der Europäischen Union sind. Eine gut umgesetzte ENS-Meldung kann die Arbeit von Logistikunternehmen erheblich erleichtern, insbesondere im intermodalen Verkehr, wo die Koordinierung der verschiedenen Verkehrsträger und ein schneller Informationsfluss von entscheidender Bedeutung sind. Ich hoffe, dass diese Lösung konkrete Vorteile bringen wird - in Form von größerer Transparenz, effizienterer Abfertigung und besserer Transportplanung.
Pflichten der Güterkraftverkehrsunternehmer ab 1. April 2025
Wirtschaftsbeteiligte, die Waren aus Drittländern in die EU einführen oder durch die EU befördern, müssen die neuen ICS2-Vorschriften einhalten, die 2025 in Kraft treten. Ab dem 1. April wird nämlich die gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung von Daten an das ICS2-System wirksam für Güterkraftverkehrsunternehmen und Eisenbahnunternehmen.
Im Gegenzug Der 1. September 2025 ist der Stichtag, bis zu dem alle Güterkraftverkehrsunternehmen, die aus Drittländern in oder durch die Europäische Union fahren, das ICS2 vollständig nutzen müssen. und die erforderlichen Daten vor dem Verbringen von Waren in die Gemeinschaft zu übermitteln. Denn zu diesem Zeitpunkt wird das bisherige System ICS1 offiziell abgeschaltet. Nach diesem Datum wird die Nichteinhaltung der Verpflichtungen administrative Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu den Hauptaufgaben der Beförderungsunternehmen gehören in erster Linie:
- Sicherstellung, dass die betrieblichen Abläufe den ICS2-Anforderungen entsprechen (einschließlich Schulung des Personals und Prüfung der IT-Systeme auf Konformität),
- Vorlage einer vollständigen und korrekten ENS-Anmeldung spätestens eine Stunde vor Ankunft der Waren bei der ersten Zollstelle innerhalb der EU,
- Erfassung aller Daten aus den von Spediteuren, Exporteuren, Verladern und Postbetreibern ausgestellten Versand- und Handelsdokumenten,
- sicherzustellen, dass die in der Anmeldung enthaltenen Daten mit der tatsächlichen Ladung übereinstimmen,
- Überwachung des Status der Anfrage im ICS2-System und Beantwortung von Rückmeldungen,
- die Registrierung im UUM&DS-System und die Erteilung einer EORI-Nummer,
- Wahl der geeigneten Meldemethode (z. B. über AS4-Zugangspunkt, IT-Dienstleister, ICS2 STP-Portal),
Was ist ICS2 und was bedeutet es für Importe?
ICS2, oder Einfuhrkontrollsystem 2ist ein IKT-System der EU, mit dem Informationen über Waren, die aus Drittländern eingeführt werden, gesammelt und analysiert werden. Das System ersetzt die vorherige Version (ICS1) und soll eine frühere Risikoanalyse ermöglichen, noch bevor die Fracht die EU-Grenze erreicht.
Aber was bedeutet das in der Praxis? Alle Waren von außerhalb der EU müssen beim Zoll angemeldet werden, bevor sie die Außengrenzen der Gemeinschaft erreichen. Die Anmeldung erfolgt in Form einer ENS (Entry Summary Declaration), die rechtzeitig, also noch vor dem Eintritt in die EU, abgegeben werden muss.
Die ENS-Erklärung und die Situation im Vereinigten Königreich
Ähnliche Änderungen sind auch außerhalb der EU bereits in Kraft. Ab dem 31. Januar 2025 müssen im Vereinigten Königreich ENS-Meldungen eingereicht werden für aus EU-Ländern eingeführte Waren. Die neuen Vorschriften wurden im Rahmen der Verstärkung der Grenzkontrollen eingeführt. Sie gelten für alle Verkehrsträger.
Die Ähnlichkeit zwischen den Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs bestätigt die wachsende Bedeutung digitaler Grenzkontrollsysteme. International tätige Spediteure müssen daher nicht nur die Änderungen der EU-Vorschriften, sondern auch die des Vereinigten Königreichs genau im Auge behalten.
ENS-Erklärung in der EU - was ist zu tun?
Um die ENS-Meldung ordnungsgemäß einzureichen, ist es erforderlich, eine Reihe spezifischer logistischer und kommerzieller Daten vorzubereiten. Diese umfassen:
- die EORI-Nummer des Empfängers oder Einführers,
- die Daten des Beförderers und das Kennzeichen des Transportmittels,
- die sechsstellige Warennummer (HS),
- Angaben zum Absender und Empfänger der Sendung,
- Beschreibung der Waren, ihrer Menge und ihres Wertes,
- den Ort der Verbringung und den vorgesehenen Lieferort.
Die Richtigkeit dieser Angaben ist von entscheidender Bedeutung. Fehler in der Anmeldung können nämlich zu Problemen mit dem Zoll führen und die Abfertigung verlängern.
Wie lautet der HS-Code?
Die HS-Warennummer (Harmonisiertes System oder Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren) ist ein internationales Warenklassifikationssystem, das im internationalen Handel verwendet wird. Es wurde von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt.
Wie sieht der HS-Code aus? Sie besteht aus 6 Ziffern:
- Die ersten 2 Ziffern: Kennzeichnung der Abteilung (Hauptkategorie der Waren),
- Die nächsten 2 Ziffern: Einteilung in Warengruppen innerhalb einer Abteilung,
- Letzte 2 Ziffern: genauere Beschreibung der Warenart.
ENS-Meldung in der EU - Folgen von Fehlern
Das Fehlen einer summarischen Eingangsanmeldung oder falsche Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Im mildesten Fall kann sich die Auslieferung der Waren verzögern. Im Extremfall werden die Waren zurückgehalten und der Beförderer mit einer Geldstrafe belegt.
Das ICS2 basiert auf dem Grundsatz der Prävention - es ist besser, Risiken vorzubeugen, als im Nachhinein auf sie zu reagieren. Aus diesem Grund erwarten die EU-Zollbehörden von Importeuren, Spediteuren und Frachtführern eine umfassende und rechtzeitige Zusammenarbeit.
Zusammenfassung
Das ICS2 und die neuen ENS-Meldepflichten ändern die Regeln für die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU erheblich. Spediteure und Güterkraftverkehrsunternehmen müssen sich bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 auf die vollständige Umsetzung der Vorschriften vorbereiten.
Eine unzureichende Vorbereitung kann leider zu Verzögerungen, finanziellen Verlusten und Reputationsproblemen führen. Es ist daher ratsam, jetzt die richtigen Verfahren einzuführen, Ihr Personal zu schulen und sich von Zollberatern beraten zu lassen, damit Sie das neue Jahr ohne Unterbrechung Ihres internationalen Verkehrs beginnen können.