Abfälle der Kategorie 3
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Sind UPPZ-Materialien der Kategorie 3 Abfall?

In den letzten Monaten wurden wir von Unternehmern gebeten, ihnen bei der Vorbereitung einer Genehmigung für Abfälle der Kategorie 3 zu helfen. Ein anderes Mal wurden wir nach einer Genehmigung für den Transport von UPPZ-Abfällen gefragt. Es ist wichtig, zwischen beiden zu unterscheiden, da die Begriffe "Abfall" und "UPPZ-Material" nicht in einen Topf geworfen werden sollten. Warum eigentlich? Worin unterscheiden sie sich?

Kategorie 3 "Abfälle" und UPPZ-Materialien - Definitionen

Viele Transportunternehmer verwechseln oder vermischen die Begriffe Abfall und UPPZ-Material der Kategorie 3. Man spricht dann von tierischen Abfällen, von Abfällen der Kategorie 3. Diese Situation ist auf Unwissenheit oder unvollständige Kenntnisse zurückzuführen, oder sie ist das Ergebnis einer einfachen Vereinfachung. Wann spricht man von Abfällen und wann von UPPZ-Material der Kategorie 3?

Abfall

Nach dem Gesetz (z.B. Richtlinie 2008/98/EG) ist ein Abfall jeder Stoff oder Gegenstand, den der Besitzer entsorgt, zu entsorgen beabsichtigt oder zu entsorgen hat. Abfälle müssen in Übereinstimmung mit dem Umweltrecht ordnungsgemäß bewirtschaftet, gelagert, behandelt oder entsorgt werden.

Material der UPPZ-Kategorie 3

Dieses Material stammt von Tieren und ist nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Es handelt sich jedoch um ein Material, das wiederverwendet werden kann, z. B. für die Herstellung von Futtermitteln, Kosmetika oder Biokraftstoffen. Kategorie 3 ist die niedrigste Risikokategorie unter den Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

Kategorie 3 versus neutraler Abfall - Unterschiede in der Gesetzgebung

Transportunternehmer, die mit den Vorschriften zur Tiergesundheit und zu tierischen Nebenprodukten nicht gut vertraut sind, wissen möglicherweise nicht, dass für UPPZ-Materialien andere Vorschriften gelten als für Siedlungs-, Industrie- oder gefährliche Abfälle. Daher kategorisieren sie sie auf der Grundlage allgemeiner Eindrücke, ohne sich der unterschiedlichen rechtlichen Wege bewusst zu sein, auf denen diese Materialien gehandhabt werden müssen. Schauen wir uns an, welche Gesetze definieren, was Abfall ist und was als UPPZ-Material betrachtet werden kann.

UPPZ

Vom Standpunkt der EU aus gesehen

Auf EU-Ebene regelt die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 die Beförderung von UPPZ-Materialien. Sie legt fest 3 Kategorien von tierischen Erzeugnissen je nach Herkunft und Bestimmungsort. Eine weitere Verordnung o Nr. 142/2011 führt Durchführungsbestimmungen zur Verordnung 1069/2009 ein und legt spezifische Anforderungen für den Transport von UPPZ fest, wie z. B.:

  • Die Verpflichtung zu haben die entsprechenden Beförderungsgenehmigungen.
  • Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für transportierte Materialien
  • Der Bedarf an speziell angepassten Transportmitteln (die Fahrzeuge müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein).
  • Vorschriften für die Führung von Aufzeichnungen, einschließlich der kommerziellen Transportdokumente, die jeden UPPZ-Transport begleiten müssen.

Was die Kontrolle des Materialtransports auf gesamteuropäischer Ebene angeht, so wurde dies durch die TRACES-System. Es wurde eingerichtet, um die zuvor verwendeten Systeme ANIMO und SHIFT zu ersetzen. Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission wurden alle EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme an diesem System verpflichtet.

Polnische Vorschriften

Im Falle der polnischen Vorschriften können zwei Hauptdokumente unterschieden werden, die die Beförderung von UPPZ-Stoffen regeln. Diese sind:

  • Gesetz vom 11. März 2004 über den Schutz der Tiergesundheit und die Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten. Es regelt die Tiergesundheit und enthält Bestimmungen über die Überwachung des Transports von UPPZ-Material. Die Aufsichtsbehörde in Polen ist die Veterinärinspektion, die für die Kontrolle des Transports, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen zuständig ist.
  • Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 16. Juni 2020. Führt spezifische Anforderungen für Dokumente ein, die für den Transport von UPPZ-Materialien nur innerhalb Polens verwendet werden

Abfall

Abfallbewirtschaftung und -transport nach EU-Richtlinien

Die Frage der Abfallbewirtschaftung auf EU-Ebene wird durch die Richtlinie 2008/98/EGdie auch als Abfallrahmenrichtlinie bekannt ist. Sie enthält allgemeine Grundsätze für die Abfallbewirtschaftung in der gesamten Europäischen Union. Sie fördert eine Hierarchie der Abfallbewirtschaftung, die Folgendes umfasst:

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Andere Formen der Verwertung, z. B. energetische Verwertung
  5. Entsorgung

Mit der Richtlinie werden das Verursacherprinzip und das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt, d. h. die Verpflichtung der Hersteller von Gütern, die Kosten der Abfallbewirtschaftung zu tragen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Zielvorgaben für das Recycling und die Verringerung der Deponierung festzulegen.

Die Regeln für den Transport von Abfällen in Europa sind wiederum in der Verordnung 1013/2006/EG beschrieben. Sie regelt die grenzüberschreitende Beförderung von Abfällen, um deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu gewährleisten. Je nach dem Grad ihrer Schädlichkeit schreibt sie auch eine Registrierungspflicht für Verbringungen und eine strenge Dokumentation vor, einschließlich eines Notifizierungssystems zur Überwachung von Abfallverbringungen zwischen den EU-Ländern und darüber hinaus.

Polnisches Konzept für die Abfallwirtschaft

Das wichtigste Dokument, das die Grundsätze der Abfallbewirtschaftung und -beförderung in Polen festlegt, ist das Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 in seiner geänderten Fassung. Es beantwortet u.a. die folgenden Fragen:

  • Wer darf Abfälle transportieren? Unter welchen Bedingungen?
  • Wer muss über die Abfälle Buch führen?
  • Wer ist verpflichtet, sich bei BDO zu registrieren?

Zusätzlich zu den oben genannten Rechtsvorschriften wird das Thema Abfall auch in den einschlägigen Verordnungen behandelt:

Erlass des Umweltministers vom 7. Oktober 2016. über spezifische Anforderungen an die Verbringung von Abfällen. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über:

  • Sichern Sie die Abfälle während des Transports, um ein Verstreuen oder Auslaufen zu verhindern.
  • Angemessene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Abfälle, insbesondere gefährliche Abfälle, transportieren.
  • Hygienische und technische Anforderungen an Fahrzeuge, die für den Transport von Abfällen verwendet werden.

Dekret des Klimaministers vom 11. September 2020. über spezifische Anforderungen an die Lagerung von Abfällen. Sie ist der Schlüssel zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung und zur Minimierung der Risiken für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit. Sie legt Anforderungen fest für:

  • Die Bedingungen und Methoden der Lagerung von Abfällen, sowohl an den Orten, an denen sie anfallen, als auch in den Anlagen, die für ihre Sammlung und Behandlung vorgesehen sind.
  • Die Dauer, für die der Abfall gelagert werden kann.
  • Anforderungen an die Sicherung von Abfällen während der Lagerung.

Abfall der Kategorie 3 oder "normaler" Abfall?

In einigen Fällen erhalten die Spediteure von den Auftraggebern keine ausreichend klaren Informationen. Wenn aus den Begleitpapieren nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei den beförderten Materialien um UPPZ der Kategorie 3 und nicht um Abfälle handelt, kann es außerdem vorkommen, dass der Beförderer sie auf der Grundlage oberflächlicher Angaben automatisch als Abfälle einstuft. Das Fehlen präziser Informationen darüber, welche Vorschriften und Regelungen gelten, kann zu Verwirrung und im Extremfall zu rechtlichen Konsequenzen führen. Und das alles nur, weil der Fahrer nicht ausreichend vorbereitet ist.

Bei mehreren Gelegenheiten haben uns die Transportunternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, bereits auf Probleme hingewiesen, die durch unklare oder ungenaue Informationen von Spediteuren oder anderen Parteien, die den Transport an sie ausgelagert haben, entstanden sind.

Andere Anliegen

  • Allgemeine Behandlung von Materialien als etwas "Unerwünschtes". Sowohl Abfälle als auch UPPZ der Kategorie 3 werden in der Regel zur Behandlung, Entsorgung oder weiteren Bewirtschaftung transportiert, was dazu führt, dass beide Arten von Material als etwas "Unerwünschtes" oder "Überbleibsel" der Produktion angesehen werden. Die Beförderer sehen daher möglicherweise keine Notwendigkeit, zwischen diesen Begriffen zu unterscheiden und behandeln beide Fälle als "Abfall" im umgangssprachlichen Sinne.
  • Mangel an ausreichender Ausbildung. Häufig erhalten die Transportunternehmer keine spezielle Schulung über die Unterschiede zwischen Abfall und UPPZ-Materialien. Andernfalls gehen die Transportunternehmer möglicherweise von ihren eigenen Annahmen aus, ohne sich bewusst zu sein, dass die Vorschriften für den Transport dieser Materialien unterschiedlich sind und die geltenden Verfahren sich unterscheiden, je nachdem, ob es sich um Abfall oder UPPZ-Materialien handelt.
  • Unklare Definitionen und Terminologie. Die Terminologie im Zusammenhang mit UPPZ-Materialien der Kategorie 3 kann unklar oder verwirrend erscheinen, insbesondere wenn Begriffe wie "Nebenprodukte" verwendet werden. Für jemanden, der die detaillierten Vorschriften nicht kennt, kann "Nebenprodukte" leicht mit "Abfall" gleichgesetzt werden, was die Verwirrung noch verstärkt.

Das Verständnis der Unterschiede zwischen den in diesem Artikel behandelten Produkten ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Transportunternehmen, die Materialien der UPPZ-Kategorie 3 oft als Abfall behandeln, was zu falschen Transportpraktiken führt. Um Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die zu transportierenden Stoffe eindeutig zu kennzeichnen und die einschlägigen Vorschriften zu kennen. Wenn diese Regeln befolgt werden, kann das Material ordnungsgemäß verwaltet und das Risiko von - oft sehr kostspieligen - Fehlern minimiert werden.

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