Um in einem anderen Land tätig zu werden, muss der Unternehmer mit den dortigen Rechtsvorschriften vertraut sein. In Deutschland muss jeder, der Abfälle zur Verwertung transportieren will, die entsprechende Genehmigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 1. Juni 2012 einholen. Am besten ist es, sich schon vor der Erbringung der Dienstleistung darum zu kümmern. Dies gilt sowohl für die Kabotage als auch für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Die geltenden Vorschriften sollen die Sicherheit und Professionalität beim Transport von Abfällen gewährleisten. Jedes Transportunternehmen, das an der Beförderung solcher Materialien beteiligt ist, muss die internationalen und nationalen Vorschriften einhalten.
Anträge und zusätzliche Dokumente, die für die Beantragung einer Abfallverbringungsgenehmigung in Deutschland erforderlich sind, sollten elektronisch eingereicht werden.
Als Spezialisten helfen wir Ihnen, in Deutschland problemlos eine Transportgenehmigung zu erhalten. Wir sprechen perfekt Deutsch. Außerdem sind wir mit den dort geltenden Vorschriften vertraut. Wir brauchen nicht länger als 14 Tage, um die Genehmigung zu erhalten! Die Genehmigung, die Sie mit unserer Hilfe erhalten, ist zeitlich unbegrenzt.
Kontakt für Abfalltransportgenehmigungen in Deutschland
e.nadolna@ekologistyka24.pl , +48 881 045 376
j.blazewicz@ekologistyka24.pl , +48 500 867 153
A-Schild - Anforderungen
Das KrWG-Gesetz regelt auch die Kennzeichnung von Fahrzeugen, die zur Beförderung nicht gefährlicher Abfälle eingesetzt werden. Demnach muss das Fahrzeug zwei weiße Schilder mit dem Buchstaben "A" (Abfall) haben, die gut sichtbar an der Vorderseite des Fahrzeugs auf der Motorhaube und am Anhänger am Heck angebracht sind. Sie sollten wetterfest sein. Die Größe muss mindestens 40 cm breit und 30 cm hoch sein. Aufgrund der baulichen Unterschiede der einzelnen Fahrzeuge ist eine Verkleinerung der Schilder zulässig. Die Beförderung von Abfällen innerhalb Deutschlands ohne Einhaltung der oben genannten Vorschriften zieht Sanktionen für den Unternehmer nach sich. Der Transportunternehmer kann mit einem Bußgeld von 10.000 € und bei grenzüberschreitenden Transporten mit bis zu 20.000 € belegt werden.
Verkehrsdelikte in Deutschland - wichtige Informationen
Es ist erwähnenswert, dass es völlig unrentabel ist, die geltenden Vorschriften in Deutschland nicht einzuhalten. Spediteure müssen bei Verstößen gegen die internationalen Abfalltransportvorschriften hohe Geldstrafen zahlen. Wer keine Genehmigung für solche Transporte erhält und gegen die Vorschriften verstößt, muss mit bis zu 100.000 € rechnen. Ein Unternehmen, das es versäumt hat, rechtzeitig eine Erklärung für die Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland abzugeben, muss mit einem Bußgeld von 10.000 € rechnen. Strafen drohen auch Spediteuren, die nicht über die erforderlichen Plaketten verfügen, und Unternehmern, die Abfalltransporte an nicht zugelassene Unternehmen vergeben.