Sie müssen eine Ladung von Polen nach Albanien oder Kasachstan liefern, haben aber festgestellt, dass Sie dafür eine spezielle Gütertransportgenehmigung benötigen? Bewerben Sie sich bei uns. Kurze Vorlaufzeiten und ein Minimum an Papierkram werden dafür sorgen, dass Sie nicht zögern müssen.
Kontakt für eine Gütertransportgenehmigung:
e.nadolna@ekologistyka24.pl , +48 881 045 376
j.blazewicz@ekologistyka24.pl , +48 500 867 153
Wir helfen bei der Einholung von Genehmigungen wie z. B.:
- Bilaterale Genehmigung. Damit können Sie den Transport (hin und zurück) zwischen Polen und dem Ausstellungsland durchführen.
- Durchfuhrgenehmigung. Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Beförderungen (hin und zurück) durch das Gebiet des betreffenden Landes. Die Genehmigung berechtigt nicht zum Be- und/oder Entladen im Hoheitsgebiet des Transitlandes. Eine Ausnahme besteht, wenn das bilaterale Abkommen mit dem betreffenden Land die Bedingungen für eine solche Be-/Entladung ausdrücklich festlegt.
- Allgemeine Genehmigung. Erlaubt entweder bilaterale oder Transitbeförderung.
- Erlaubnis KR-3. Sie ermöglicht die Lieferung oder Ausfuhr von Gütern aus/nach einem anderen Land als dem, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Wir können solche Genehmigungen für die bereits erwähnten Länder Kasachstan oder Albanien. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von Genehmigungen für die Beförderung von Waren:
- Albanien
- Mazedonien
- Armenien
- Marokko
- Aserbaidschan
- Moldawien
- Bosnien und Herzegowina
- Mongolei
- Bulgarien
- Norwegen
- Kroatien
- Rumänien
- Montenegro
- Serbien
- Tschechische Republik
- Slowakei
- Estland
- Schweden
- Finnland
- Georgien
- Tadschikistan
- Kasachstan
- Türkei
- Kirgisistan
- Usbekistan
- Litauen
- Ungarn
- Lettland
HINWEIS: Die Zahl der im Rahmen bilateraler Abkommen erteilten Genehmigungen ist nicht unbegrenzt. Kontakt um die neuesten Informationen über die Verfügbarkeit der einschlägigen Dokumente zu erhalten.