Sie müssen eine Ladung von Polen nach Albanien oder Kasachstan liefern, haben aber festgestellt, dass Sie dafür eine spezielle Gütertransportgenehmigung benötigen? Bewerben Sie sich bei uns. Kurze Vorlaufzeiten und ein Minimum an Papierkram werden dafür sorgen, dass Sie nicht zögern müssen.

Kontakt für eine Gütertransportgenehmigung:

e.nadolna@ekologistyka24.pl +48 881 045 376

j.blazewicz@ekologistyka24.pl +48 500 867 153

Wir helfen bei der Einholung von Genehmigungen wie z. B.:

  • Bilaterale Genehmigung. Damit können Sie den Transport (hin und zurück) zwischen Polen und dem Ausstellungsland durchführen.
  • Durchfuhrgenehmigung. Uprawnia do wykonania przewozu (tam i z powrotem) przez terytorium danego kraju. Zezwolenie nie daje prawa do załadunku i/lub rozładunku na terenie kraju tranzytowego. Wyjątek stanowi sytuacja, w której w umowie bilateralnej z danym krajem wyraźnie określono warunki takiego za/wyładunku.
  • Allgemeine Genehmigung. Erlaubt entweder bilaterale oder Transitbeförderung.
  • Erlaubnis KR-3. Sie ermöglicht die Lieferung oder Ausfuhr von Gütern aus/nach einem anderen Land als dem, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Wir können solche Genehmigungen für die bereits erwähnten Länder Kasachstan oder Albanien. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von Genehmigungen für die Beförderung von Waren:

Genehmigungen für den Güterverkehr
  • Albanien
  • Mazedonien
  • Armenien
  • Marokko
  • Aserbaidschan
  • Moldawien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Mongolei
  • Bulgarien
  • Norwegen
  • Kroatien
  • Rumänien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tschechische Republik
  • Slowakei
  • Estland
  • Schweden
  • Finnland
  • Georgien
  • Tadschikistan
  • Kasachstan
  • Türkei
  • Kirgisistan
  • Usbekistan
  • Litauen
  • Ungarn
  • Lettland

HINWEIS: Die Zahl der im Rahmen bilateraler Abkommen erteilten Genehmigungen ist nicht unbegrenzt. Kontakt um die neuesten Informationen über die Verfügbarkeit der einschlägigen Dokumente zu erhalten.