Gesetz über Elektro- und Elektronikaltgeräte soll geändert werden

Eines der jüngsten Gesetze im Bereich der Abfallwirtschaft, das zwei Jahre alte Gesetz vom 11. September 2015 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (GBl. 2015, Pos. 1688, in geänderter Fassung), wird voraussichtlich grundlegend geändert werden. Das hat der Umweltausschuss des Senats bei seinen Beratungen in der vergangenen Woche vorgeschlagen.

Was hat sich durch das Gesetz geändert?

Im Januar dieses Jahres. erörterte der Umweltausschuss die Funktionsweise des mit dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte von 2015 eingeführten Systems. Das Umweltministerium, das Ministerium für Entwicklung und Vertreter der Wirtschaft legten ihren Standpunkt dar. Es wurde auf zahlreiche Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung hingewiesen, die es dem grauen Markt ermöglichen, weiter zu wachsen. Die Funktionsweise der kostenlosen Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Praxis und der Katalog der vom Gesetz erfassten Waren wurden diskutiert. Auf der Grundlage der gesammelten Informationen hat die Kommission ein Positionspapier zur Novellierung des Gesetzes erstellt.

Genauere Vorschriften

Vorgeschlagen wird unter anderem die Einführung von Normen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, insbesondere von gefährlichen Abfällen. Dies soll zur Standardisierung der erteilten Genehmigungen und zur Anwendung vergleichbarer Behandlungsmethoden beitragen. Letztlich soll damit sichergestellt werden, dass die anspruchsvollen Verwertungs- und Recyclingniveaus in diesem Sektor technisch erreicht werden können. Auch die Hersteller von Geräten zur Wiederverwendung sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Die Verwerter werden aufgefordert, den Verarbeitern genaue Informationen über die Behandlungsverfahren zu liefern, denen das Produkt unterzogen wurde. Die Wiederaufbereiter, die sich auf die Wiederverwendung vorbereiten, sollen dafür verantwortlich sein, dass die von ihnen wieder in Verkehr gebrachten Geräte alle Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsstandards, erfüllen. Auch die Definition von unvollständigen Geräten muss geklärt werden.

Das System ausbauen und abdichten

Es wird vorgeschlagen, die Gemeinden, die Eigentümer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind, zu verpflichten, mit den Herstellern von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zusammenzuarbeiten, um ihnen oder ihren Vertretern die gesammelten Geräte zu übergeben. Damit soll den Herstellern eine Art Vorrang beim Zugang zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten eingeräumt und Spekulationen und Preisabsprachen eingeschränkt werden. Andererseits wird von den Verwertungsorganisationen erwartet, dass sie bei Vertragsunterzeichnung die volle Verantwortung für die Hersteller übernehmen und nicht nur, wie bisher, die Pflichten der Hersteller. Die Organisationen sollen den Status einer öffentlichen Treuhandstelle erhalten und die Möglichkeit haben, unvollständige Geräte abzuholen. Das Gesetz soll im Hinblick auf die Klarheit der Bestimmungen korrigiert werden, da die derzeitige Komplexität viel Raum für den so genannten grauen Markt bietet. Außerdem scheint es notwendig, eine Methode zur Überwachung der Marktteilnehmer für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, einschließlich der Sammler und Verarbeiter, im Hinblick auf ihre technischen und logistischen Fähigkeiten einzuführen.

Diagnose von Problemen

Die Änderung des Gesetzes würde auch falsche Annahmen über identische Verwertungs- und Recyclingmöglichkeiten für alle unter das Gesetz fallenden Materialien korrigieren. Das Problem betrifft u.a. gebrauchte Druckerzeugnisse oder Leuchten. Bei den Herstellern von Druckgeräten besteht das Problem darin, dass das Gewicht des Farbmaterials, das während des Gebrauchs abnimmt, in das Gewicht der Geräte eingerechnet wird. Dies führt zu einer Überschätzung des Ausgangsgewichts der Geräte, das bei der späteren Berechnung der Verwertungs- und Recyclingquoten berücksichtigt wird. Bei Leuchten hingegen besteht ein erheblicher Mangel an Altlampen, so dass die Gefahr besteht, dass das Sammelziel für diese Abfälle verfehlt wird. Die neuen Verordnungen sollen den Realitäten des Marktes Rechnung tragen und so die Erreichung der geforderten Sammel- oder Recyclingquoten für Altgeräte ermöglichen.

Der Bericht des Senatsausschusses für Umwelt ist nur der Anfang auf dem Weg zu einer Änderung der Gesetzgebung. Er bietet lediglich eine Grundlage für die weitere Debatte über die Notwendigkeit von Änderungen bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Polen. Er gibt jedoch ein klares Signal, dass man erkannt hat, dass Änderungen notwendig sind und so bald wie möglich entwickelt werden sollten.

Quelle: www.odpady-help.pl basierend auf www.senat.gov.pl

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