Aufschub des e-Anhangs VII und die Registrierungspflicht bei DIWASS
Die Verschiebung der Umsetzung des elektronischen Anhangs VII befreit Unternehmer nicht von anderen, parallel bestehenden regulatorischen Verpflichtungen im internationalen Abfalltransport. Die Kontrollbehörden in der Europäischen Union verschärfen die Überprüfung der Unternehmen im Hinblick auf den Umweltschutz drastisch, wobei der obligatorischen Registrierung im DIWASS-System besondere Aufmerksamkeit zukommt. Die Nichteinhaltung dieser Formalitäten führt derzeit zur sofortigen Stilllegung von Fahrzeugen, zu hohen Geldstrafen und zum Verlust von Aufträgen auf Schlüsselmärkten…

