Umweltplakette für LKW - Deutschland, Frankreich, Österreich. Legal bestellen

Bei der Abfallbeförderung kommt es auf den reibungslosen Ablauf an. Umwege verlängern die Strecke, so dass die Fahrer Verzögerungen bei der Lieferung riskieren. Deshalb entscheiden sie sich immer häufiger dafür, durch die Stadt zu fahren, anstatt an den Stadtrand. Doch hier kommen die Umweltzonen ins Spiel. Für jede dieser Zonen ist eine Umweltplakette erforderlich - ohne sie riskiert man Bußgelder, Stopps und Nerven. Deshalb nehmen wir es selbst in die Hand: Bestellen Sie die Umweltplakette (DE), Crit'Air (FR) und Abgasplakette (AT) ausschließlich über offizielle Kanäle. So vermeiden Sie Risiken und Ihr Fahrzeug kommt legal und ohne Probleme in die Zone.
Sie wollen sich nicht der Gefahr von Geldstrafen aussetzen?
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Auf welcher Grundlage ist eine Umweltplakette in ausgewählten Ländern erforderlich?
Für den Transport von Abfällen in viele europäische Städte gelten nicht nur allgemeine, internationale, sondern auch spezifische lokale Vorschriften. Daher müssen zusätzlich zu den Formalitäten wie Abfallgenehmigungen, Auch um die Umweltplakette müssen Sie sich kümmern. Beides geht Hand in Hand: Die Genehmigung gibt Ihnen das Recht, die Dienstleistung zu erbringen, während die Plakette den Weg für die Umweltzone in Ihrer Stadt ebnet. So vermeiden Sie Bußgelder, Sperrungen und nervöse Erklärungen bei Inspektionen. In Europa gibt es zugegebenermaßen kein Gebot für jedes Land, solche grünen Lösungen zu entwickeln. Es handelt sich um Bottom-up-Initiativen der einzelnen Länder. Die EU legt lediglich Grenzwerte für die Luftqualität fest und verpflichtet die Länder bei deren Überschreitung zu Korrekturplänen - überlässt aber die Wahl der Instrumente, d. h. Umweltzonen, Gebühren, Verbote, Einfahrtszeiten, Registrierungen oder Plaketten, den Regierungen und Städten. In drei Ländern wurden obligatorische Plaketten eingeführt, mit denen Lkw in Umweltzonen einfahren dürfen.
Deutschland (Umweltplakette)
In den Städten wurden Umweltzonen eingeführt, und die Verpflichtung, für den Zugang zu diesen Zonen einen Ausweis zu besitzen, ergibt sich aus der 35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz). Das Fahren ohne grüne Plakette ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Fahrzeug die Normen der entsprechenden EURO-Klasse erfüllt. Die Plakette ist dem Nummernschild zugeordnet und muss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Dies wird durch das folgende Zitat, das eine Übersetzung des offiziellen Gesetzestextes ist, genau veranschaulicht:
(1) Für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen der Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind licht- und fälschungssichere Einwegplaketten zu verwenden (...). Die Kennzeichnung der betreffenden Gruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Gruppe und die entsprechenden Farben. Die Farben der Aufkleber sind wie folgt: Gruppe 2 - rot, Gruppe 3 - gelb, Gruppe 4 - grün.
§ 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
(2) Auf der Plakette trägt die zuständige Ausstellungsbehörde an der vorgesehenen Stelle mit einem lichtbeständigen Stift das amtliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs ein. Zur Kennzeichnung des Fahrzeugs ist die Plakette gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Der Aufkleber muss so hergestellt und angebracht werden, dass er zerstört wird, wenn er von der Windschutzscheibe abgezogen wird.
Frankreich (Crit'Air)
Der rechtliche Rahmen hierfür ist Code de la route (Straßenverkehrsgesetz) und Durchführungsvorschriften. Die Gemeinden weisen Umweltzonen (ZFE-m) aus und führen „differenzierte Verkehrsregeln” ein. In der Praxis werden Sie in viele französische Städte nicht ohne die richtige Plakette einfahren. Die Plakette ist dem amtlichen Kennzeichen zugeordnet. Dies geht aus den folgenden Passagen hervor, die aus der offiziellen Gesetzgebung übersetzt wurden:
Kraftfahrzeuge der Klassen M, N und L, gemäß der Definition in Art. R.311-1, identifiziert werden - wenn ihre Verwendungsbedingungen dies erfordern - mit Hilfe von gesicherte Vignette bezogen auf „Qualitätszertifikat für Luft”.
Artikel R318-2 der Straßenverkehrsordnung
„Das ”Certificat qualité de l'air" bescheinigt die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit der einzelne Klassen, bestimmt unter Berücksichtigung von Emissionen von Luftschadstoffen und ihre Energie-Effizienz. Bei der Einstufung der Fahrzeuge wird insbesondere Folgendes berücksichtigt: ihre Klasse im Sinne von Art. R.311-1, Antriebsart, technische Normen in Kraft am Tag der Zulassungen des Fahrzeugs oder am Tag seiner Zulassung Erstzulassung, so gut wie möglich emissionsmindernde Einrichtungen installiert nach bei der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs.
Informationen über den Standort des Aufklebers sind in dem oben genannten Gesetz jedoch kaum zu finden. Dies ist der Grund Durchführungsgesetz vom 29. Juni 2016:
Die Luftqualitätsbescheinigung ist an der Vorderseite des Fahrzeugs so anzubringen, dass sie von den Kontrollbeamten von außen gelesen werden kann. Insbesondere:
Artikel 3 des Durchführungsgesetzes vom 29. Juni 2016
- für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse und Reisebusse - die Bescheinigung ist anzubringen im Inneren des Fahrzeugs, Vorderseite von außen sichtbar, im unteren rechten Teil der Windschutzscheibe;
Österreich (Abgasplakette, IG-L)
Die Länder richten Umweltzonen ein auf der Grundlage von Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) (Immissionsschutzgesetze) und die AbgKlassV. Für Lastkraftwagen ist nur die österreichische Plakette erforderlich, die der VIN des Fahrzeugs zugeordnet ist. Dieses Erfordernis wird durch das folgende Zitat verdeutlicht, bei dem es sich um einen für die Zwecke dieses Artikels übersetzten Auszug aus dem oben genannten Gesetz handelt:
(1) An Kraftfahrzeugen sind (...) anzubringen äußerlich erkennbare Kennzeichnung, die zeigt, zu welcher Emissionsklassen das betreffende Fahrzeug (...). Diese Bezeichnung erfolgt in Form von Aufkleber setzen. auf der Innenseite der Windschutzscheibe (…), dauerhaft i von außen gut lesbar; (...). Aus der Bezeichnung der Abgasklasse muss es möglich sein Identifizierung des Fahrzeugs.
§ 14a.Immissionsschutzgesetze
(2) Emissionsklassenbezeichnung Orte Fahrzeughersteller oder seine nationaler Bevollmächtigter gemäß § 29 (2) KFG 1967 bei der das Inverkehrbringen von Neufahrzeugen, oder es ist platziert oder ausgegeben durch Einrichtungen genehmigt gemäß § 57a KFG 1967, falls zutreffend Nachweis von Emissionsklassen, zu dem das Fahrzeug gehört. Wenn es kann nicht schlüssig nachgewiesen werden, zu welcher Emissionsklasse das Fahrzeug gehört eine niedrigere Klassenbezeichnung vergeben, und wenn ist nicht klar, ob das Fahrzeug überhaupt einer Emissionseinstufung unterliegt, sollten Sie die Erteilung oder Anbringung einer Marke verweigern.
Wie hoch ist die Strafe für das Fehlen eines Aufklebers?
Deutschland: das Betreten oder Parken in der Umweltzone ohne Umweltplakette - in Berlin z.B. wird dies mit einem Bußgeld belegt 100€
Frankreich: Sich im ZFE-m-Gebiet ohne eine ordnungsgemäße Crit'Air-Plakette zu bewegen, ist immer ein 135 € für schwere Lastkraftwagen
Österreich: das Betreten der IG-L-Zone ohne ordnungsgemäße Plakette oder entgegen dem Verbot wird mit einem Bußgeld geahndet bis zu 2.180 Euro (dieser Betrag ergibt sich direkt aus dem oben zitierten Gesetz)
Quellen: berlin.de, strasbourg.eu
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Das Fehlen von Aufklebern ist es einfach nicht wert
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