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Umweltplakette für LKW - Deutschland, Frankreich, Österreich. Legal bestellen

Umweltplakette Österreich Deutschland Frankreich

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Für den Transport von Abfällen in viele europäische Städte gelten nicht nur allgemeine, internationale, sondern auch spezifische lokale Vorschriften. Daher müssen zusätzlich zu den Formalitäten wie Abfallgenehmigungen, Auch um die Umweltplakette müssen Sie sich kümmern. Beides geht Hand in Hand: Die Genehmigung gibt Ihnen das Recht, die Dienstleistung zu erbringen, während die Plakette den Weg für die Umweltzone in Ihrer Stadt ebnet. So vermeiden Sie Bußgelder, Sperrungen und nervöse Erklärungen bei Inspektionen. In Europa gibt es zugegebenermaßen kein Gebot für jedes Land, solche grünen Lösungen zu entwickeln. Es handelt sich um Bottom-up-Initiativen der einzelnen Länder. Die EU legt lediglich Grenzwerte für die Luftqualität fest und verpflichtet die Länder bei deren Überschreitung zu Korrekturplänen - überlässt aber die Wahl der Instrumente, d. h. Umweltzonen, Gebühren, Verbote, Einfahrtszeiten, Registrierungen oder Plaketten, den Regierungen und Städten. In drei Ländern wurden obligatorische Plaketten eingeführt, mit denen Lkw in Umweltzonen einfahren dürfen.

In den Städten wurden Umweltzonen eingeführt, und die Verpflichtung, für den Zugang zu diesen Zonen einen Ausweis zu besitzen, ergibt sich aus der 35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz). Das Fahren ohne grüne Plakette ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Fahrzeug die Normen der entsprechenden EURO-Klasse erfüllt. Die Plakette ist dem Nummernschild zugeordnet und muss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Dies wird durch das folgende Zitat, das eine Übersetzung des offiziellen Gesetzestextes ist, genau veranschaulicht:

Der rechtliche Rahmen hierfür ist Code de la route (Straßenverkehrsgesetz) und Durchführungsvorschriften. Die Gemeinden weisen Umweltzonen (ZFE-m) aus und führen „differenzierte Verkehrsregeln” ein. In der Praxis werden Sie in viele französische Städte nicht ohne die richtige Plakette einfahren. Die Plakette ist dem amtlichen Kennzeichen zugeordnet. Dies geht aus den folgenden Passagen hervor, die aus der offiziellen Gesetzgebung übersetzt wurden:

Informationen über den Standort des Aufklebers sind in dem oben genannten Gesetz jedoch kaum zu finden. Dies ist der Grund Durchführungsgesetz vom 29. Juni 2016:

Die Länder richten Umweltzonen ein auf der Grundlage von Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) (Immissionsschutzgesetze) und die AbgKlassV. Für Lastkraftwagen ist nur die österreichische Plakette erforderlich, die der VIN des Fahrzeugs zugeordnet ist. Dieses Erfordernis wird durch das folgende Zitat verdeutlicht, bei dem es sich um einen für die Zwecke dieses Artikels übersetzten Auszug aus dem oben genannten Gesetz handelt:

Wie hoch ist die Strafe für das Fehlen eines Aufklebers?

Deutschland: das Betreten oder Parken in der Umweltzone ohne Umweltplakette - in Berlin z.B. wird dies mit einem Bußgeld belegt 100€
Frankreich: Sich im ZFE-m-Gebiet ohne eine ordnungsgemäße Crit'Air-Plakette zu bewegen, ist immer ein 135 € für schwere Lastkraftwagen
Österreich: das Betreten der IG-L-Zone ohne ordnungsgemäße Plakette oder entgegen dem Verbot wird mit einem Bußgeld geahndet bis zu 2.180 Euro (dieser Betrag ergibt sich direkt aus dem oben zitierten Gesetz)

Quellen: berlin.de, strasbourg.eu

  • Wir verwenden nur legitime Quellen - Sie können also sicher sein, dass die von Ihnen erworbenen Aufkleber in Ihrem Land anerkannt werden.
  • Wir überprüfen die aktuellen Vorschriften und informieren Sie über wichtige Änderungen - niemand tappt gerne im Dunkeln. Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
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Das Fehlen von Aufklebern ist es einfach nicht wert

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