Abfalltransportgenehmigung in Österreich - Änderungen ab 2024
Aufgrund geänderter Vorschriften in Österreich muss ab 2023 jeder Abfallbeförderer den Bahnübergang unter bestimmten Bedingungen benutzen. Im Jahr 2024 ähnlich zu sein. Allerdings werden sich die genannten Bedingungen ändern. Was jedoch unverändert bleibt, ist, dass Abfalltransportgenehmigung in Österreich ist noch in Kraft.
Kontakt für eine Abfalltransportgenehmigung in Österreich und für eine Transportnotifizierung:
e.nadolna@ekologistyka24.pl , +48 881 045 376
j.blazewicz@ekologistyka24.pl , +48 500 867 153
Um die Umwelt zu schützen, haben die österreichischen Behörden strenge Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung ergriffen. Inländische Unternehmen, die Abfälle erzeugen, wurden verpflichtet, Abfallwirtschaftspläne zu erstellen. Ausländische Unternehmen, die Abfälle nach Österreich verbringen, müssen sich ebenfalls daran halten. Wenn sie Abfälle ins Land einführen oder auch nur transitieren wollen, können sie dies tun, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Wie in der §69 (10) Österreichisches Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2021/200):
"Transport von Abfällen mit einem Gewicht von 10 Tonnen auf der Straße über eine bestimmte Entfernung:
- 300 km in Österreich ab 1. Januar 2023
- 200 km in Österreich ab 1. Januar 2024
- 100 km in Österreich ab 1. Januar 2026
muss mit der Bahn oder einem anderen Verkehrsmittel mit gleichem oder niedrigerem Treibhausgasemissionspotenzial (z. B. Elektrofahrzeug) erfolgen. (...) Diese Bestimmung gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass die Schiene keine ausreichende Kapazität bieten kann (...). Ein entsprechender Nachweis ist an Bord des Fahrzeugs mitzuführen und den Behörden auf Verlangen vorzulegen".
Grünes Licht für den Abfalltransport
Grundlage für die Durchführung von Abfalltransporten in Österreich ist natürlich die Erteilung einer Abfalltransportgenehmigung. Bisher konnte eine Genehmigung aus einem anderen deutschsprachigen Land verwendet werden. Mit der Änderung der Vorschriften Anfang 2021 müssen die Transportunternehmer jedoch die entsprechende Genehmigung einholen.
Mit unserer Hilfe geht die Anmeldung schnell und problemlos vonstatten.
Wir raten davon ab, ohne die erforderliche Abfalltransportgenehmigung in Österreich zu transportieren.
Der dortige § 181c des Strafgesetzbuches zeigt, warum dies eine schlechte Idee wäre:
"Wer (...) grob fahrlässig Abfälle in nicht unerheblichen Mengen entgegen Art. 2, Abs.. 35 der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft."
In § 40 des Strafgesetzbuches heißt es außerdem, dass die Höhe des Tagessatzes individuell auf der Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Lage des Verurteilten festgelegt wird.
Unsere Spezialisten helfen Ihnen bei der umfassenden Registrierung. Mit uns erhalten Sie schnell eine Genehmigung für den Transport von Abfällen in Österreich. Und wenn Sie Ihre Transportabsicht anmelden oder einen Spediteur für einen Bahnübergang finden müssen, können wir Ihnen ebenfalls helfen.