Die Daten in DIWASS stimmen nicht mit den Unterlagen überein – was ist zu tun?

Ab dem 21. Mai 2026 wird das System DIWASS (Digitales Abfallversandsystem) ist der vorgeschriebene Kanal für den elektronischen Dokumentenaustausch beim grenzüberschreitenden Abfalltransport in der EU. Im digitalen Modell gibt es keine „Papierlücken” mehr – jede Diskrepanz zwischen den Daten im System und den tatsächlichen Unterlagen hinterlässt eine digitale Spur, die für die Kontrollbehörden sichtbar ist. Was ist zu tun, wenn die Daten in DIWASS nicht mit den Unterlagen des Unternehmens übereinstimmen?
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Die häufigsten Datenabweichungen in DIWASS
In der Praxis betreffen die Nichtkonformitäten in der Regel mehrere Bereiche:
- Registrierungsdaten des Unternehmens – veraltete Bezeichnung, Anschrift des Firmensitzes, Identifikationsnummern (EORI, NIP, Handelsregisternummer), die von den Angaben im KRS/CEIDG oder bei BDO abweichen.
- Angaben in den Beförderungsdokumenten – Diskrepanzen zwischen der Meldung im System und dem Dokument gemäß Anhang VII, den Notifizierungsunterlagen oder dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Empfänger.
- Abfallcodes und -mengen – ein anderer Abfallcode oder eine andere Menge in DIWASS als in der Bestandsliste und den Begleitpapieren für den Transport.
- Transportablauf – Abweichung der tatsächlichen Route oder der Beförderungsteilnehmer von den im System gemachten Angaben.
- Rollen der Akteure – eine falsch zugewiesene Rolle (Absender, Spediteur, Empfänger), die nicht dem tatsächlichen Anteil des Unternehmens an der Lieferkette entspricht.

Fehlerkorrektur – Schritt für Schritt
- Ermitteln Sie die Ursache der Abweichung. Vergleichen Sie die Daten in DIWASS mit den Quelldokumenten: KRS/CEIDG, Genehmigungen, BDO-Register und Verträge. Stelle fest, ob der Fehler auf Seiten des Systems oder der Dokumentation liegt.
- Korrigieren Sie die Registrierungsdaten des Unternehmens. Änderungen an den Unternehmensdaten werden von einem autorisierten Benutzer des Kontos vorgenommen. Bei polnischen Unternehmen werden die Registrierungsdaten von der GIOŚ überprüft und genehmigt – eine Korrektur kann daher eine erneute Überprüfung durch die Behörde erfordern.
- Korrigieren Sie die Versandpapiere vor dem Transport. Korrigiere Fehler in der Anmeldung oder den Begleitdokumenten vor Beginn des Transports – während der Durchführung wird der Transport bereits operativ überwacht.
- Dokumentieren Sie die Korrektur. Dokumentieren Sie die Korrekturmaßnahmen (wer, wann, was korrigiert wurde). Dies dient im Falle einer Kontrolle als Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht.
- Bei technischen Problemen befolge bitte das Notfallverfahren. Das Unternehmen sollte über schriftliche Richtlinien für den Fall eines Systemausfalls oder eines Empfangsausfalls verfügen – das Fehlen solcher Richtlinien erschwert den Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Folgen von Dateninkonsistenzen

Das Ignorieren von Abweichungen stellt ein reales Risiko dar. Ungenaue oder fehlerhafte Meldungen, eine Abweichung der Route von der angegebenen Route oder eine Unterbrechung der Kommunikation mit dem System können als formale Verstöße gewertet werden – führen zu Prüfungsanfragen oder einer Verwaltungsentscheidung. Die Kontrollbehörden (u. a. WIOŚ, ITD, Grenzschutz, Polizei, KAS) haben Zugriff auf das System, was die Aufdeckungsrate von Verstößen erheblich erhöht. Unvollständige oder fehlerhafte Registrierungsdaten können zudem ganz einfach die elektronische Bearbeitung der Unterlagen blockieren. Ohne diese ist ein legaler grenzüberschreitender Abfalltransport nicht möglich.
Es ist zu beachten, dass sich die verwaltungsrechtliche Haftung aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Die Aufteilung der finanziellen Haftung für fehlerhafte Daten sollte hingegen in einem Vertrag zwischen den Parteien geregelt werden. Enthält der Vertrag keine diesbezüglichen Bestimmungen, trägt in der Praxis häufig der Beförderer das Risiko von Sanktionen.
Daten in DIWASS – Konformität als neuer Standard für Vertrauen
In der digitalen Welt sind Datenabweichungen längst kein kleines Verwaltungsversäumnis mehr. Sie sind zu einem Signal geworden, das das System an die Aufsichtsbehörden sendet – im Namen des Unternehmens und ohne dessen Wissen. Daher lautet die Frage nicht mehr „Ob jemand den Fehler bemerkt”, sondern „Was das Unternehmen unternommen hat, bevor der Fehler entdeckt wurde”. Ein Unternehmer, der regelmäßig die Daten in DIWASS mit denen von BDO, den Registern und Verträgen abgleicht, Unstimmigkeiten vor der Übermittlung korrigiert und jede Korrektur dokumentiert, vermeidet nicht nur Sanktionen – er baut eine digitale Vertrauenshistorie auf, die die Behörde genauso deutlich sieht wie jeden Verstoß. In einem System, in dem alles Spuren hinterlässt, ist die größte Stärke die Spur, die zu Ihren Gunsten spricht.


