gesendet ab 1. November 2024
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Änderungen der SENT ab 1. November für Nicht-EU-Unternehmen und ab 2025 auch für EU-Unternehmen. Was betreffen sie?

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Entsendung von Fahrern und einiger anderer Gesetze wurde vom Ministerrat in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres angenommen. Initiator der Änderungen war das Ministerium für Infrastruktur. Es begründete seinen Vorschlag mit einer effektiveren Überwachung und Kontrolle ausländischer Beförderungsunternehmen, indem es den Schutz polnischer Beförderungsunternehmen vor unfairem und ungleichem Wettbewerb aus Nicht-EU-Ländern verstärkte. Die entsprechende Änderung wurde bereits im Amtsblatt veröffentlicht und wird voraussichtlich am 1. November 2024 in Kraft treten. Einige ihrer Bestimmungen werden auch am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Was werden sie betreffen?

Höhepunkte

Das Gesetz vom 25. September 2024 führt eine Reihe von Änderungen ein, die ab dem 1. November 2024 für Spediteure aus Ländern gelten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Ab dem 1. Januar 2025 gelten die Änderungen auch für Unternehmen mit Sitz in der EU. Zu den wichtigsten gehören:

  • SENT-Erklärung Kabotage oder internationale Beförderung durch eine ausländische Einrichtung. Sie soll nicht mehr nur für Abfälle oder so genannte sensible Güter gelten, sondern für alle Arten von Gütern
  • Überwachung der Beförderung und Bereitstellung von Daten zur Geolokalisierung und zum Beförderungsstatus auf der Grundlage von Artikel 10a, Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 9. März 2017 über das Straßenüberwachungssystem

Die Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen hat schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen zur Folge. Es wäre daher besser, die Erstellung des Antrags einem erfahrenen Beratungsunternehmen anzuvertrauen, das sich umfassend um alles kümmert.

Kontakt für die Registrierung auf der SENT-Plattform

e.nadolna@ekologistyka24.pl +48 881 045 376

j.blazewicz@ekologistyka24.pl +48 500 867 153

In der veröffentlichten Änderung, hinzugefügt zu Straßenverkehrsgesetz vom 6. September 2001 Artikel 28b, Absatz 2 besagt, dass:

Ausländische Einrichtung, die Kabotage von Gütern gemäß Artikel 29 durchführt
Absatz 1, sind verpflichtet, dem Melderegister Folgendes zu übermitteln vor Beginn der Beförderung im Hoheitsgebiet von
Republik Polen
eine solche Beförderung zu melden und eine Referenznummer für diese Meldung zu erhalten.

Es ist wichtig, dass die Anwendung alle erforderlichen Informationen enthält und dass das GPS-Gerät während der Fahrt jederzeit einsatzbereit ist. Wenn kein Ortungsgerät im Fahrzeug vorhanden ist, kann die e-Maut-Anwendung verwendet werden.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktiere uns

Dies könnte sich jedoch für einige als problematisch erweisen. Das liegt daran, dass das SENT-System derzeit nur in Polnisch und Englisch verfügbar ist. Bürgerinnen und Bürger aus osteuropäischen Ländern, die keine dieser beiden Sprachen sprechen, werden ein Problem haben. Glücklicherweise Fachleute von Ecology24 wird Ihnen helfen können. Sowohl bei der Erstellung eines Kontos als auch bei der Vorbereitung einer Einreichung, wie im Artikel erwähnt.

Zusammenfassung:

  • Was ist der Grund für die Änderungen der SENT ab 1. November 2024 und 1. Januar 2025? Es geht um den Schutz der Interessen polnischer Spediteure, aber auch um eine wirksame Kontrolle der von ausländischen Transportunternehmen durchgeführten Transporte.
  • Gilt die Änderung nur für die Bestimmungen über die SENT-Erklärungen? Das Gesetz vom 24. September 2024 sieht Änderungen an den folgenden Rechtsakten vor:
  • Gesetz vom 24. August 2001. Verhaltenskodex in Fällen von Straftaten
  • Gesetz vom 6. September 2001 über den Straßenverkehr
  • Gesetz vom 5. Januar 2011 über die Fahrer von Fahrzeugen

SENT in Kürze - FAQ

Was ist SENT und wer muss es benutzen?

SENT (System for Electronic Surveillance of Transport) ist eine Plattform zur Überwachung der Transport sensibler GüterVerringerung des Steuerbetrugs. Sie ist obligatorisch für Wirtschaftsbeteiligte, die so genannte sensible Güter (deren Beförderung zu einem Graumarkt führen oder die Sicherheit gefährden kann) oder Abfälle transportieren.

Wie wird eine Beförderungsanmeldung in SENT erstellt und wer sollte sie durchführen?

Je nachdem, ob es sich um eine Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr handelt, kann die Beförderungsanmeldung vom Versender, vom Beförderer oder vom Empfänger abgegeben werden. Jeder dieser Beteiligten ist dafür verantwortlich, dass die Anmeldung aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben enthält. Die Anmeldung wird elektronisch erstellt. Das System generiert eine spezielle Referenznummer, die bei jeder Kontrolle angegeben werden muss. In begründeten Fällen

Was sind die Folgen von Unterbrechungen der Verkehrsüberwachung?

Eine Unterbrechung der Geolokalisierungsdaten von mehr als 60 Minuten kann eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Und da helfen auch keine Erklärungen über Probleme. Daher muss sichergestellt werden, dass das GPS-Gerät vor Beginn des Transports voll funktionsfähig ist. Ist das Gerät nicht funktionsfähig, kann der Spediteur mit einer Geldstrafe von 10.000 PLN belegt werden. Zwar gibt es eine Anwendung für das Telefon - e-Toll -, die in Verbindung mit den Möglichkeiten eines Smartphones als GPS-Ersatz dienen kann. Die Unternehmen entscheiden sich jedoch häufig für die Telematik, weil sie zuverlässiger ist als die Smartphones der Fahrer.

Was ist die Strafe für die Nichtanmeldung von SENT?

Die Nichtanmeldung eines unter diese Vorschrift fallenden Transports wird mit einem Bußgeld von 20.000 PLN geahndet. Eine unvollständige Anmeldung oder eine Anmeldung mit falschen Angaben ist eine weitere "Gelegenheit" für ein Bußgeld, diesmal in Höhe von 10.000 PLN.

Für welche Waren gilt die SENT?

Das System gilt unter anderem für Kraftstoffe, Öle, Schmiermittel, getrockneten Tabak, Lösungsmittel und Abfälle. Sendungen, die sich in einem Zollverfahren befinden oder von Postunternehmen befördert werden, sind jedoch von der Überwachung ausgenommen.

Wie erhalte ich Zugang zu SENT?

Bitte sich bei uns bewerben. Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihres Kontos und der Vorbereitung Ihres Antrags für Einfuhr, Ausfuhr und Transit.

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