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Ausfall von DIWASS vor dem Beladen – wie ist vorzugehen?

Störung bei DIWASS

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Ausfallszenarien – nicht jede Unterbrechung bedeutet dasselbe

Aus Sicht der rechtlichen Haftung ist es entscheidend, festzustellen, Auf wessen Seite liegt die Ursache des Problems?. Erfahrungen mit anderen Pflichtversicherungssystemen (SENT, KSeF) zeigen, dass Notfallverfahren Ausnahmecharakter haben und technische Probleme, die in der Verantwortung des Unternehmers liegen, nicht abdecken. In der Praxis lassen sich vier Szenarien unterscheiden:

  • Ausfall des zentralen DIWASS-/Traces NT-Systems – eine Ausfallzeit auf Seiten der Europäischen Kommission, von der alle Nutzer betroffen sind. Dies ist das einzige Szenario, in dem die in den Vorschriften vorgesehenen Ausweichlösungen zur Anwendung kommen.
  • Geplante Wartungspause – Eine vorhersehbare Einschränkung, die im Voraus angekündigt wird. Sie stellt keine Störung im rechtlichen Sinne dar; es wird erwartet, dass der Unternehmer seine Meldungen außerhalb des Wartungsfensters plant.
  • Das Problem liegt beim Unternehmer – Ausfall einer über eine API eingebundenen kommerziellen Software, Verlust des Zugriffs auf das EU-Login-Konto, fehlende Internetverbindung im Unternehmen. Formal gesehen funktioniert das System, daher liegt die Verantwortung für die Verzögerung bei dem Unternehmen, bei dem das Problem aufgetreten ist.
  • Fehlende Mobilfunkverbindung während einer Verkehrskontrolle – Der Transport ist bereits im Gange, aber der Fahrer oder der Kontrolleur hat keinen Zugriff auf die Daten im System. Dies ist ein anderes Szenario als eine Störung vor der Beladung und erfordert die vorherige Vorbereitung von Dokumenten, die offline verfügbar sind.

Notfallmaßnahmen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Überprüfen und dokumentieren Sie die Art der Störung

Bevor Sie eine Entscheidung bezüglich des Transports treffen, stellen Sie fest, ob es sich um eine systemweite Störung handelt. Überprüfen Sie die offiziellen Mitteilungen (Website der GIOŚ, Status von Traces NT) und erstellen Sie eigene Unterlagen. Stellen Sie Screenshots der Fehlermeldung, der Uhrzeiten der Anmeldeversuche sowie der Korrespondenz mit dem Helpdesk zusammen. Im Falle eines Verfahrens muss der Unternehmer nachweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt walten ließ.

Schritt 2: Beginnen Sie den Transport nicht ohne die erforderlichen Unterlagen

Wurde die Meldung vor dem Systemausfall nicht ordnungsgemäß eingereicht, gelten das Beladen und die Abfahrt als Beförderung ohne die erforderlichen Unterlagen. Dies ist formal gesehen rechtswidrig, unabhängig vom Grund. Eine sicherere Lösung besteht darin, die Verladung bis zur Wiederherstellung des Systems zu verschieben. Es können auch Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden, sofern die Behörde diese im jeweiligen Fall zulässt.

Schritt 3: Wenden Sie die gesetzlich vorgesehenen Ersatzmaßnahmen an

Verordnung (EU) 2024/1157 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290, die den Betrieb des Systems regeln, sehen einen Handlungsrahmen für den Fall vor, dass die digitale Infrastruktur nicht verfügbar ist. Während der Übergangsphase (bis zum 31. Dezember 2026) bleibt die Papierdokumentation für das Meldeverfahren eine zusätzliche Absicherung – die Dokumente aus Anhang VII gelten weiterhin in ihrer bisherigen Form. Nach der Wiederherstellung des Systems müssen die über Ersatzmittel übermittelten Daten unverzüglich in DIWASS ergänzt werden.

Schritt 4: Informieren Sie die übrigen Teilnehmer der Versetzung

Der Empfänger, der Beförderer und die zuständigen Behörden sollten über eine Änderung des Zeitplans oder die Anwendung eines Ersatzverfahrens informiert werden. In einem System, in dem der Fehler eines einzelnen Teilnehmers den gesamten Vorgang beeinträchtigt, ist die Kommunikation innerhalb der Lieferkette ein Element des Risikomanagements und keine reine Höflichkeitsgeste.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Störung des DIWASS-Systems

Woher soll ich wissen, ob es sich um einen zentralen Ausfall handelt oder um ein Problem bei mir?

Prüfen Sie, ob das Problem auf verschiedenen Geräten und über verschiedene Internetverbindungen auftritt, informieren Sie sich über die Meldungen auf den Websites der GIOŚ und der Europäischen Kommission und wenden Sie sich an den Helpdesk. Das Fehlen einer offiziellen Störungsmeldung deutet in der Regel auf ein lokales Problem hin.

Kann ich die Sendung verschicken, wenn der Defekt nicht durch mein Verschulden verursacht wurde?

Nein, sofern die Meldung nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde. Die Nichtverfügbarkeit des Systems rechtfertigt keine Verbringung ohne die erforderlichen Unterlagen – sie kann jedoch im Verfahren als mildernder Umstand gewertet werden.

Kann ich während der Übergangsphase einfach mit den Papierdokumenten fahren?

Im Rahmen des Informationsverfahrens (Anhang VII, „Grüne Liste“) werden Papierunterlagen bis zum 31. Dezember 2026 parallel weiterverwendet. In den Notifizierungsverfahren gilt die digitale Meldepflicht ab dem 21. Mai 2026, und Unterlagen in Papierform ersetzen die Meldung im System nicht.

Was passiert mit den Transporten, die bereits unterwegs sind, wenn das System ausfällt?

Ein vor der Störung angemeldeter Transport bleibt rechtmäßig. Der Fahrer sollte jedoch über einen vollständigen Satz von Dokumenten verfügen, die offline verfügbar sind – als Ausdrucke oder lokal gespeicherte Kopien –, für den Fall einer Kontrolle ohne Zugriff auf das System.

Ein Systemausfall darf kein Versagen der Abläufe sein

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