Abfalltransportgenehmigung

Änderungen der Abfalltransportgenehmigung und der Rechtsvorschriften

Eine vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union wurde erzielt. Sie betrifft die Einführung von Änderungen an der Verordnung 1013/2006 und folglich am Kontrollverfahren für die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Illegale Verbringungen sollen streng geahndet werden, daher ist es wichtig, eine Genehmigung für die Verbringung von Abfällen zu erhalten

Vor vierzehn Tagen berichteten wir über die Pläne des EU-Parlaments und des Rates. Auf dieser Grundlage sollen Änderungen an der geltenden Verordnung vorgenommen werden, die die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ab 2006 regelt. Es wurde aufgezeigt, dass die Kontrolle der Abfallströme verstärkt und illegale Verbringungen so weit wie möglich reduziert werden sollten. Es wurde auch die Idee geäußert, eine spezielle Untersuchungsgruppe einzurichten, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Veränderungen zum Besseren

Die derzeitigen Rechtsvorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen wurden am 14. Juni 2006 erlassen, also vor fast 20 Jahren. Doch die Zeit bleibt nicht stehen. So wie sich die geopolitische Lage in Europa verändert hat, haben sich auch die einzelnen Mitgliedstaaten verändert. Und die Notwendigkeit von Änderungen an den oben genannten Rechtsvorschriften wurde immer deutlicher. Alles mit dem Ziel, die Umwelt weiter zu schützen und die schädlichen Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt zu verringern.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Ein absolutes Verbot der Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung in ein anderes EU-Land. Es sei denn, der Versand- und der Bestimmungsstaat einigen sich auf die Bedingungen für eine solche Verbringung und stellen sicher, dass die Abfälle auf umweltverträgliche Weise behandelt werden
  • Verfeinerung des Verfahrens der vorherigen schriftlichen Anmeldung und Zustimmung
  • verschärfte Vorschriften für die Verbringung von Abfällen der so genannten Grünen Liste
  • Digitalisierung des Abfallverbringungsverfahrens, um es zu rationalisieren

Abfalltransportgenehmigung

Es ist jedoch zu bedenken, dass eine Verbringung nicht ohne eine gültige Abfalltransportgenehmigung erfolgen kann. Je nach Land sind die Regeln für die Erlangung eines solchen Dokuments entweder kompliziert oder mit einem hohen Zeit-, Arbeits- und vor allem Geldaufwand verbunden. Daher ist dies nicht für jeden eine Option.

Dies ist ein Fehler, der viel Geld kosten kann. Leider gibt es Situationen, in denen die Abfalltransportgenehmigung nicht ernst genommen wird und das Speditionsunternehmen, für das der Spediteur Transportdienstleistungen erbringt, behauptet, dass alles in Ordnung sei und ein solches Dokument nicht erforderlich sei. All dies wird getan, um die betreffende Ladung zu entsorgen und den vereinbarten Preis dafür zu erhalten. Bis sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass doch eine Genehmigung erforderlich war. Dann wäscht das Transportunternehmen seine Hände in Unschuld und der Spediteur wird in Ruhe gelassen.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Auftragnehmer und die Aufzeichnungen über Ihre Aufträge überprüfen. Und wenn Sie nicht über das Wissen und die Fähigkeit verfügen, selbst eine Abfalltransportgenehmigung einzuholen, ist es am besten, wenn Sie von Fachleuten durchführen lassen.

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