Erste Auswirkungen von Chinas Abfallverbringungsverbot

Nachdem China erstmals angekündigt hatte, ab dem neuen Jahr die Einfuhr von Abfällen aus anderen Ländern zu verbieten, geriet die Recyclingbranche weltweit in Aufruhr. Schwarze Szenarien wurden gezeichnet und Probleme für die gesamte Recyclingbranche prophezeit. Die Medien berichten bereits über die ersten Folgen von Pekings Entscheidung

Wie berichtet The GuardianDie britischen Recyclingexperten erkannten an, dass das Problem mit den Kunststoffabfällen in Großbritannien bereits vor dem Inkrafttreten des chinesischen Verbots begonnen hatte.

Großbritannien: Problem oder Chance?

In einem Gespräch mit Reportern wies Simon Ellin, Präsident der Recycling Association, der Organisation der britischen Recyclingunternehmen, darauf hin, dass viele Unternehmen bereits im vergangenen Herbst die Verschiffung von Abfällen nach China gestoppt hatten, weil sie befürchteten, dass diese nicht vor Ende des Jahres ankommen würden.

Infolgedessen stellen die Mitglieder des Verbandes bereits jetzt fest, dass immer mehr unbehandelte Kunststoffabfälle in Lagern und auf Deponien landen.

Bislang hat das Vereinigte Königreich seit 2012 fast zwei Drittel der ins Ausland exportierten Kunststoffabfälle nach China geschickt.

20 Jahre lang haben wir uns beim Recycling unserer Kunststoffabfälle auf China verlassen, und jetzt wissen die Menschen nicht, was passieren wird. Einige unserer Mitglieder warten ab, wie sich die Dinge entwickeln, aber sie sind besorgt. - sagt Ellin.

Unter den besorgten Stimmen gibt es auch solche, die in Chinas Entscheidung eine Chance für das Vereinigte Königreich sehen, eine eigene Recycling-Infrastruktur aufzubauen.

Die Dokumente, auf die in der Verordnung Bezug genommen wird, sind:

Die wichtigste Änderung beim Transport von Abfällen, die der Leiter des Umweltministeriums eingeführt hat, ist die Art und Weise, wie die Transportmittel gekennzeichnet werden. Nach den Leitlinien muss das Fahrzeug, auf dem eine Ladung Abfall transportiert wird, eine Kennzeichnung in Form einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift "WASTE" tragen.

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Für die Aufschrift selbst gelten folgende Anforderungen: eine Mindesthöhe von 100 mm und eine Mindestlinienbreite von 15 mm.

Abweichungen von den angegebenen Maßen sind jedoch zulässig, allerdings nur, wenn der Platz auf dem Transportmittel nicht ausreicht, um das Brett unterzubringen. In diesem Fall:

  • die Abmessungen der Platte können bis zu 300 mm breit und 120 mm hoch sein
  • Abmessungen der Aufschrift - Höhe mindestens 80 mm und Zeilenbreite mindestens 12 mm

Die oben genannten Schilder sollten an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden und lesbar, dauerhaft und wetterfest sein.

Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen sollten die Abmessungen der Tafel wie bei der inländischen Verbringung 400 x 300 mm betragen, der Buchstabe "A" (Abfall) sollte jedoch mindestens 200 mm hoch sein und die Strichbreite mindestens 20 mm betragen.

Auch diese Tafel sollte an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, gut lesbar und wetterfest sein.

Ausgearbeitet basierend auf Journal of Laws

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