| |

Haftung für Fehler bei DIWASS – Spediteur, Makler oder Versender?

Verantwortung bei DIWASS

Wenden Sie sich an uns und vertrauen Sie die Betreuung Ihres Unternehmens Profis an:
e.nadolna@ekologistyka24.pl +48 881 045 376
j.blazewicz@ekologistyka24.pl +48 500 867 153

Warum wirft die Frage nach der Verantwortung bei DIWASS so viele Fragen auf?

Im papierbasierten Modell gingen viele Ungenauigkeiten im Dokumentenfluss „unter”. Jetzt ist das anders. DIWASS erstellt einen lückenlosen elektronischen Prüfpfad, und jede Meldung, Bestätigung und Entscheidung verbleibt im System. Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle nicht mehr nachträglich – der Transport wird laufend überwacht.

In der Praxis bedeutet das, dass Ein Fehler eines Teilnehmers kann die gesamte Bewegung beeinträchtigen. Wenn beispielsweise ein Akteur im System nicht ordnungsgemäß erfasst ist, kann die Behörde die Rechtmäßigkeit des gesamten Vorgangs in Frage stellen. Es ist zudem zu beachten, dass die illegale Verbringung von Abfällen oft rein formaler Natur ist – selbst wenn der physische Transport ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Aufteilung der Verantwortlichkeiten – wer ist für was zuständig?

Verordnung (EU) 2024/1157 Weist die Aufgaben entsprechend den Rollen der Beteiligten zu und nicht danach, wer im System tatsächlich „klickt”. Mit anderen Worten: Die Beauftragung eines Maklers mit der Abwicklung von DIWASS entbindet den Organisator des Transports nicht von seiner Verantwortung.

RolleHauptaufgaben bei DIWASSTypische Haftung
Absender / Organisator der BeförderungRegistrierung, Anmeldung (Notifizierung oder Anhang VII), Richtigkeit der Angaben zu Abfall und Abnehmer, Vertrag mit dem AbnehmerRechtmäßigkeit der gesamten Verbringung, korrekte Einstufung des Abfalls, Vollständigkeit der Meldung
Broker / HändlerRegistrierung im System, korrekte Zuweisung der eigenen Rolle, Übermittlung zuverlässiger Daten an die BeteiligtenFalsche Zuweisung einer Rolle, Vermittlung einer Versetzung ohne die erforderlichen Unterlagen
TrägerKontoanmeldung, Übereinstimmung der Route mit der Erklärung, Verfügbarkeit der Dokumente bei Kontrollen, Bestätigungen im SystemBeförderung ohne gültige Meldung, Nichtübereinstimmung der Beförderung mit den Angaben in DIWASS
Empfänger / InstallationBestätigung der Annahme und Verarbeitung von Abfällen im SystemFehlende oder verspätete Bestätigungen, Annahme von Abfällen, die nicht der Anmeldung entsprechen
Verantwortung bei DIWASS – Belege

Die Kontrollbehörden (GIOŚ, WIOŚ, ITD, KAS) können vorladen jeden Es obliegt dem an der Beförderung Beteiligten, nachzuweisen, dass die Beförderung rechtmäßig ist. Die Beweislast verlagert sich somit auf die Unternehmer.

Die häufigsten Fehler in DIWASS – Beispiele aus der Praxis

Experten nennen mehrere wiederkehrende Szenarien, die zu Sanktionen oder zur Unterbrechung des Transports führen:

  • Der Teilnehmer ist nicht registriert – Ein nicht registriertes Unternehmen darf rechtlich nicht an der Beförderung teilnehmen, und das Fehlen eines Akteurs im System belastet die übrigen.
  • Falsche Rollenzuweisung – z. B. wenn ein Makler als Veranstalter ausgewiesen wird oder umgekehrt, was die gesamte Verantwortungskette durcheinanderbringt.
  • Falscher Abfallcode – Eine fehlerhafte Einstufung kann dazu führen, dass eine Beförderung „von der grünen Liste” zu einer meldepflichtigen Verbringung wird.
  • Falsch ausgefüllter Anhang VII – Leere Felder oder fehlende Anhänge führen dazu, dass die Behörde den Antrag ablehnt.
  • Abweichung der Route von der Angabe – Ein Transportunternehmer, der anders fährt als angegeben, riskiert, dass dies als Formverstoß gewertet wird.
  • Keine Überprüfung des Empfängers oder des Verwertungsprozesses – Der Veranstalter ist auch dafür verantwortlich, wohin die Abfälle tatsächlich gelangen und zu welchem Zweck.

Welche Strafen drohen bei Fehlern?

Die finanziellen Konsequenzen sind real. Bereits heute riskiert ein Transportunternehmer für den Transport von Abfällen ohne das erforderliche Dokument eine Geldstrafe von 10.000 PLN. Darüber hinaus sieht der Entwurf eines neuen polnischen Gesetzes eine Anhebung der Untergrenze für Bußgelder wegen illegaler Verbringung vor: auf 50.000 PLN für notifizierungspflichtige Abfälle und auf mindestens 30.000 PLN für Abfälle der „grünen Liste“. Die Obergrenze bleibt bei 1 Mio. PLN. Zudem erhält die GIOŚ das Recht auf Regress – sie kann die Kosten für die Entsorgung illegaler Abfälle vom Verantwortlichen einfordern.

Wie lässt sich das Risiko minimieren? Eine kurze Checkliste

  • Registrierung bestätigen alle der an der Verbringung beteiligten Personen vor dem ersten Transport.
  • Legen Sie die Rollen in den Verträgen fest – wer ist der Veranstalter, wer der Vermittler und wer nur der Beförderer.
  • Führen Sie eine doppelte Datenprüfung bei den Meldungen ein (Abfallcode, Gewicht, Empfänger, Verfahren).
  • Schulen Sie die Fahrer und Disponenten in der Durchführung von Verkehrskontrollen nach den Änderungen.
  • Dokumentieren Sie die Überprüfung des Empfängers und der Installation – dies dient als Nachweis der Sorgfaltspflicht.

Geteilte, aber nicht unklare Verantwortung

Ähnliche Beiträge