Wer gilt gemäß PPWR als Hersteller? Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die neuen Verpflichtungen erfüllen muss

Die meisten Unternehmer gehen davon aus, dass als Hersteller ausschließlich das Unternehmen gilt, das die Verpackungen physisch herstellt. Im Falle von PPWR kann diese Annahme jedoch zu falschen Schlussfolgerungen führen. Die neuen Vorschriften verwenden den Begriff „Hersteller“ in einem wesentlich weiteren Sinne. In der Praxis können die Verpflichtungen auch Importeure, Markeninhaber, Online-Shops und Unternehmen betreffen, die Produkte in eigene Verpackungen verpacken. Wenn Sie die Rolle Ihres Unternehmens falsch einschätzen, wissen Sie möglicherweise gar nicht, dass Sie technische Unterlagen und eine PPWR-Konformitätserklärung erstellen müssen. Prüfen Sie, wer gemäß PPWR als Hersteller gilt und ob die neuen Verpflichtungen auch für Ihr Unternehmen gelten.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die PPWR vor?
Die Vorschriften für Verpackungen werden durch weitere Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und Auslegungen weiterentwickelt. Wir beobachten die Änderungen laufend und analysieren deren Auswirkungen auf die Unternehmen. Wenn Sie wissen möchten, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten können, wenden Sie sich bitte an unser Team.:
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j.blazewicz@ekologistyka24.pl , +48 500 867 153
Wer gilt laut PPWR als Hersteller?
Auf den ersten Blick scheint die Antwort einfach zu sein. Der Hersteller sollte doch schließlich das Unternehmen sein, das die Verpackung hergestellt hat.
PPWR verfolgt jedoch einen anderen Ansatz.
In vielen Fällen ist der Hersteller nicht das Unternehmen, das den Karton, die Flasche oder die Folie tatsächlich hergestellt hat. Viel wichtiger ist, wer die Verpackung auf den Markt bringt und wer für die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung verantwortlich ist.
Daher können zwei Unternehmen, die ein ähnliches Produkt verkaufen, völlig unterschiedliche Verpflichtungen gemäß dem PPWR haben.
Gerade die korrekte Feststellung des Herstellerstatus ist der erste Schritt, um zu ermitteln, ob das Unternehmen eine PPWR-Konformitätserklärung erstellen und die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen muss.
Gilt Ihr Unternehmen als Hersteller?
Es gibt kein einheitliches Geschäftsmodell, das automatisch den Status eines Herstellers begründet. In der Praxis hängt vieles davon ab, welche Rolle Ihr Unternehmen bei der Markteinführung von Produkten spielt.
Die neuen Verpflichtungen können unter anderem Unternehmer betreffen, die:
Dies sind jedoch nur Beispiele. Die endgültige Beurteilung hängt immer vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Rolle des Unternehmers in der Lieferkette ab.
Daher sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die PPWR für Ihr Unternehmen nicht gilt, nur weil Sie keine Verpackungen in Ihrem eigenen Werk herstellen.
Sind Sie ein Hersteller im Sinne des PPWR? Prüfen Sie Ihren Fall
Es ist nicht immer einfach festzustellen, ob ein Unternehmen ein Hersteller im Sinne des PPWR ist. Im Folgenden findest du einige der häufigsten Geschäftsmodelle.

Beispiel 1. Der Online-Shop verpackt Bestellungen in eigene Kartons
Du verkaufst Produkte über das Internet. Jede Bestellung verpackst du in einen Karton, fügst Schutzfolie und Klebeband hinzu und versendest sie anschließend an den Kunden.

Beispiel 2: Sie importieren Fertigprodukte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union
Sie kaufen Produkte von einem Hersteller aus China oder einem anderen Land außerhalb der EU. Die Ware wird bereits verpackt an Sie geliefert und anschließend auf dem EU-Markt verkauft.

Beispiel 3. Sie lassen Produkte unter Ihrer eigenen Marke herstellen
Sie besitzen keine Fabrik. Der Hersteller fertigt das Produkt und die Verpackung in Ihrem Auftrag an und versieht diese anschließend mit dem Namen oder dem Markenzeichen Ihres Unternehmens.

Beispiel 4. Sie kaufen Produkte von einem polnischen Hersteller und verkaufen diese unverändert weiter
Die Ware wird bereits verpackt an Sie geliefert. Sie dürfen sie weder umverpacken noch die Verpackung ändern und sie nicht unter Ihrer eigenen Marke verkaufen.

Beispiel 5. Du verpackst die Produkte vor dem Verkauf neu
Sie kaufen Produkte lose oder in Großpackungen. Anschließend füllen Sie diese in Ihre eigenen Verpackungen um und verkaufen sie erst dann an Ihre Kunden.
Das sollte man sich merken
Die oben genannten Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung. Die endgültige Beurteilung hängt vom Geschäftsmodell, der Art und Weise der Markteinführung der Verpackungen sowie der Rolle des Unternehmers in der Lieferkette ab. In vielen Fällen ist eine individuelle Analyse erforderlich.
Warum ist die Feststellung des Herstellerstatus so wichtig?
Für viele Unternehmer mag die Antwort auf die Frage, wer gemäß dem PPWR als Hersteller gilt, lediglich eine Formalität sein. In der Praxis hängt jedoch weitaus mehr von dieser Antwort ab.
Sollte Ihr Unternehmen als Hersteller im Sinne des PPWR eingestuft werden, kann es verpflichtet sein, eine Reihe neuer Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verpackungen zu erfüllen.
Je nach Art der Geschäftstätigkeit können diese unter anderem Folgendes umfassen:
Daher sollte die Klärung der Frage, ob Ihr Unternehmen ein Hersteller ist, der erste Schritt sein, bevor Sie mit den Vorbereitungen auf die neuen Vorschriften beginnen.
Die Konformitätserklärung selbst ist erst der letzte Schritt
Viele Unternehmer konzentrieren sich in erster Linie auf Konformitätserklärung für PPWR. Dabei ist das Dokument selbst lediglich eine Bestätigung dafür, dass der Hersteller zuvor eine entsprechende Analyse durchgeführt und die erforderlichen Informationen zusammengetragen hat.
Der größte Teil der Arbeit wird bereits vor der Unterzeichnung der Erklärung erledigt.
Zunächst muss festgestellt werden, welche Verpackungen den Anforderungen der PPWR unterliegen. Anschließend ist technische Daten erfassen, die von den Lieferanten erhaltenen Informationen zu überprüfen und die Konformität der Verpackungen mit den Vorschriften zu bewerten.
Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann die PPWR-Konformitätserklärung erstellt werden.
Der 12. August 2026 ist näher, als es scheint
Die Verpflichtung zur Erstellung einer PPWR-Konformitätserklärung tritt am 12. August 2026 in Kraft. Obwohl das Datum feststeht, schieben viele Unternehmer die Vorbereitungen weiterhin auf.
Man sollte jedoch bedenken, dass die Vorbereitung des Unternehmens auf die neuen Verpflichtungen nicht darin besteht, ein einziges Dokument auszufüllen.
Zunächst muss die Art und Weise der Markteinführung der Produkte analysiert werden. Anschließend ist zu klären, ob das Unternehmen tatsächlich ein Hersteller im Sinne des PPWR ist und welche Verpflichtungen für es gelten. In vielen Fällen wird es zudem erforderlich sein, Informationen von Verpackungslieferanten oder Materialherstellern einzuholen.
Je mehr Produkte und Verpackungen ein Unternehmen hat, desto mehr Zeit kann die Erstellung der vollständigen Dokumentation in Anspruch nehmen.
Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, anstatt sie auf die letzten Wochen vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu verschieben.
Sie wissen nicht, ob die PPWR für Ihr Unternehmen gilt? Beginnen Sie mit einer Analyse
Die korrekte Feststellung, ob ein Unternehmen ein Hersteller im Sinne des PPWR ist, ist der erste und einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung auf die neuen Verpflichtungen. Erst nach einer solchen Analyse lässt sich bestimmen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welche Unterlagen erforderlich sein werden.
Wir helfen Unternehmern dabei, ihr Geschäftsmodell zu analysieren, den Umfang der sich aus der PPWR ergebenden Pflichten zu ermitteln und ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Außerdem unterstützen wir sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung gemäß der PPWR.
Sind Sie sich nicht sicher, ob die PPWR-Vorschriften für Ihre Geschäftstätigkeit gelten?
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen den Verpflichtungen aus dem PPWR unterliegt, wenden Sie sich bitte an uns. Wir analysieren gerne Ihre Situation und helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.
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