Abfalltransport

Abfalltransport 2.0, oder was uns in Zukunft erwartet

Der Verkehr spielt eine Schlüsselrolle in der Abfallwirtschaft. Als Brücke zwischen Erzeugern und Verwertern ermöglicht er den reibungslosen Fluss dieser Güter. Mit der geplanten Änderung der Verordnung 1013/2006 sollen die Verfahren zur Kontrolle von Abfallverbringungen digitalisiert werden, was vieles einfacher machen dürfte. Wird dies tatsächlich der Fall sein?

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Abfalltransport und EU-Recht - Geschichte

Die Verordnung (EG) 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen ist neben dem Basler Übereinkommen das wichtigste Dokument zur Regelung der Transport dieser Art von Material in Europa. Sie wurde als Reaktion auf die Veränderungen auf unserem Kontinent geändert, um den wachsenden Erwartungen der Abfallwirtschaft gerecht zu werden.

Die Idee, sie zu ändern, tauchte erstmals im Zusammenhang mit der Verordnung 1379/2007. Damals handelte es sich um die Anhänge IA, IB, VII und VIII der Verordnung 1013/2006. Mit der Änderung sollten der technische Fortschritt und die im Rahmen des Basler Übereinkommens vorgenommenen Änderungen berücksichtigt werden. Dies deutet darauf hin, dass der Grund für die Änderung technologische und rechtliche Aktualisierungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung waren.

Weitere Änderungen wurden vorgenommen durch Verordnung 664/2011. Damals bestand das Hauptziel darin, bestimmte Abfallgemische in Anhang IIIA aufzunehmen. Damit wurde der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Klassifizierung von Abfällen im Zusammenhang mit internationalen Normen zu aktualisieren.

Spätere Änderungen umfassen auch Verordnung 660/2014. Sie befasste sich mit der Frage der Anpassung der der Europäischen Kommission übertragenen Befugnisse an den neuen EU-Rechtsrahmen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, um sich auf die Anwendung der neuen, in der überarbeiteten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen vorzubereiten.

Digitalisierung im Abfalltransport

Eine weitere Änderung dieser Verordnung ist bereits geplant. Die ersten Schritte dazu wurden bereits unternommen im Mai letzten Jahres. Die EU-Behörden wollen nicht nur die Abfallströme der so genannten Grünen Liste stärker kontrollieren, sondern auch die Abfälle selbst:

  • die Einführung realistischerer Fristen für das Verfahren der vorherigen schriftlichen Anmeldung und Zustimmung
  • ein Verbot der Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung in einen anderen Mitgliedstaat
  • Digitalisierung der Verfahren zur Überwachung von Abfalltransporten.

Die Abgeordneten werden heute über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen, die u.a. eine bessere Kontrolle der Abfallverbringung durch die Digitalisierung der erforderlichen Verfahren vorsehen.

Es ist wahrscheinlich, dass ein europaweites System für die grenzüberschreitende Verbringung neutraler und gefährlicher Abfälle eingerichtet werden wird. Wie es aussehen und welche Funktionen es haben wird, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Dann werden die EU-Behörden mehr Daten zur Verfügung stellen. Am Beispiel des heimischen Abfallmarktes zeigt sich, dass die Digitalisierung, wenn sie gut gemacht ist, die Transportunternehmen hervorragend unterstützen kann. Obwohl die Anfänge des BDO-Systems holprig waren, ist es jetzt eine große Erleichterung und verbessert den Abfalltransportbetrieb erheblich.

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