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Abfalltransporte in Europa – wie sollte ein Vertrag aussehen?

Abfalltransport in Europa

Der Transport von Abfällen innerhalb Europas setzt voraus, dass der Beförderer über die entsprechenden Genehmigungen verfügt und dass der für die Verbringung von Abfällen Verantwortliche den gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1157 vorgeschriebenen Vertrag abschließt. Wie sollte ein solcher Vertrag aussehen? Welche Elemente muss er enthalten, und welche sollten hinzugefügt werden, um die Interessen der Parteien besser zu wahren? In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Grundsätze und stellen Ihnen eine kostenlose Vertragsvorlage zur Verfügung, die Sie als Ausgangspunkt nutzen und an die Besonderheiten Ihrer Tätigkeit anpassen können.

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Auf einen Blick

✔ Ab dem 21. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen;
✔ In vielen Fällen ist der Veranstalter eines europaweiten Abfalltransports verpflichtet, einen Vertrag gemäß Artikel 18 abzuschließen;
✔ Der Vertrag legt die Haftung der Parteien sowie das Vorgehen bei Transportproblemen fest;
✔ Die gesetzlichen Bestimmungen legen den Mindestumfang eines solchen Vertrags fest, doch in der Praxis empfiehlt es sich, ihn um zusätzliche Bestimmungen zu ergänzen;
✔ Am Ende des Artikels kannst du eine Mustervorlage für einen Vertrag herunterladen und an dein Unternehmen anpassen.

Abfalltransporte in Europa nach dem 21. Mai 2026 – die wichtigsten Änderungen

Am 21. Mai 2026 trat die Verordnung (EU) 2024/1157 in Kraft, die die bisherigen Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen ersetzte.

Die neuen Vorschriften haben zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Einige davon traten sofort in Kraft, während andere in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Elementen der Reform gehört auch die Einführung DIWASS-System, das in Zukunft den Prozess der Meldung von Abfalltransporten vollständig digitalisieren soll.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich alle Pflichten der Unternehmer ausschließlich auf elektronische Systeme beziehen.

Ganz im Gegenteil.

Der Transport von Abfällen innerhalb Europas erfordert nach wie vor die ordnungsgemäße Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Dies gilt sowohl für Transportunternehmen als auch für die Organisatoren der Abfallverbringung, die Empfänger und die Verwertungsanlagen.

Eine der Pflichten, über die viel zu selten gesprochen wird, ist die Notwendigkeit, einen Vertrag gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1157 abzuschließen.

Obwohl diese Verpflichtung nicht neu ist, verfügen viele Unternehmer nach wie vor nicht über ein solches Dokument. Dies ist oft auf Unwissenheit oder die Annahme zurückzuführen, dass Anhang VII allein ausreicht.

Das ist ein Fehler.

Anhang VII und der Vertrag gemäß Artikel 18 erfüllen völlig unterschiedliche Funktionen.

Anhang VII ist ein Dokument, das den internationalen Abfalltransport begleitet und Informationen zu einer bestimmten Verbringung enthält.

Der Vertrag regelt hingegen die gegenseitigen Pflichten der Parteien. Er legt die Verantwortung für die Abfälle sowie das Vorgehen in Fällen fest, in denen der Transport nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wird.

Wichtig ist, dass die zuständigen Behörden bei einer Kontrolle die Vorlage eines solchen Vertrags verlangen können.

Deshalb lohnt es sich, sie rechtzeitig im Voraus vorzubereiten, anstatt erst dann damit anzufangen, wenn die ersten Probleme auftreten.

Warum ist der Vertrag gemäß Artikel 18 so wichtig?

Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als handele es sich um ein weiteres Dokument, das ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

In der Praxis erfüllt es jedoch eine weitaus wichtigere Funktion.

Ein gut ausgearbeiteter Vertrag schützt alle am grenzüberschreitenden Abfalltransport beteiligten Parteien.

Vor allem legt es klar fest, wer für die einzelnen Aufgaben verantwortlich ist. So kommt es im Falle von Problemen nicht zu einer Situation, in der jede Seite behauptet, die Verantwortung liege bei jemand anderem.

Dies ist insbesondere bei internationalen Transporten von Bedeutung.

Häufig sind daran mehrere Akteure aus verschiedenen Ländern beteiligt. Der Transportorganisator hat seinen Sitz in einem Land, der Spediteur in einem anderen, der Empfänger in einem dritten und die Verwertungsanlage in einem weiteren.

Je mehr Teilnehmer, desto größer ist das Risiko von Missverständnissen.

Durch den Vertrag lässt sich dieses Risiko erheblich verringern.

Gleichzeitig schützt es die Interessen von Unternehmern in Situationen, die leider häufiger vorkommen, als man meinen könnte.

Beispielsweise:

  • der Empfänger weigert sich, die Abfälle anzunehmen,
  • die Verwertungsanlage verliert die erforderliche Genehmigung,
  • Der Transport wird als illegal angesehen,
  • Die Abfälle müssen in das Versandland zurückgeführt werden,
  • Die zuständigen Behörden ordnen die Verwertung oder Beseitigung der Abfälle an einem anderen Ort an.

Jede dieser Situationen verursacht Kosten.

Dazu können der Rücktransport, die Lagerung der Abfälle, deren Verwertung, deren Beseitigung und sogar die den zuständigen Verwaltungsbehörden entstandenen Kosten gehören.

Wenn die Parteien ihre Pflichten im Voraus festlegen, wird es wesentlich einfacher sein, die Vorgehensweise zu vereinbaren und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Daher lohnt es sich, diesen Vertrag nicht als reine Formalität zu betrachten, sondern als Instrument zur Risikominimierung bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit.

Was sollte man in den Vertrag aufnehmen, um sein Unternehmen besser abzusichern?

Die Verordnung (EU) 2024/1157 legt lediglich den Mindestumfang des Vertrags fest. In der Praxis reicht ein solches Dokument jedoch selten aus, insbesondere wenn der Transport von Abfällen innerhalb Europas regelmäßig stattfindet und mehrere Länder umfasst.

Ein gut ausgearbeiteter Vertrag erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen. Er sollte auch das Risiko von Missverständnissen zwischen den Parteien verringern und vorgeben, wie in Situationen vorzugehen ist, die in der Verordnung nicht im Detail beschrieben sind.

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Formulierungen vor, die Sie bei der Ausarbeitung Ihres eigenen Vertrags berücksichtigen sollten.

Genaue Bestimmung der Abfallarten

Es ist sinnvoll, anzugeben, welche Abfälle Gegenstand der Zusammenarbeit sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Abfallcode,
  • Bezeichnung des Abfalls,
  • Code aus dem entsprechenden Anhang der Verordnung,
  • voraussichtliche Mengen,
  • die geplante Häufigkeit der Transporte.

Dadurch wird sichergestellt, dass keine der Parteien Zweifel daran hat, ob eine bestimmte Abfallcharge unter den Vertrag fällt.

Verpflichtung zum Besitz der erforderlichen Genehmigungen

Auch wenn dies selbstverständlich erscheinen mag, sollte festgehalten werden, dass sich jede der Parteien verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen.

Dies betrifft unter anderem:

  • Genehmigungen für den Transport von Abfällen,
  • die von den einzelnen Staaten vorgeschriebenen Registrierungen,
  • Genehmigungen für Verwertungsanlagen,
  • sonstige nach den nationalen Rechtsvorschriften erforderliche Entscheidungen.

Sollte eine der Parteien die erforderlichen Berechtigungen verlieren, sollte sie die übrigen Teilnehmer unverzüglich darüber informieren.

Regeln für die Übermittlung von Dokumenten

In der Praxis sind viele Probleme auf die verspätete Übermittlung von Unterlagen zurückzuführen.

Daher lohnt es sich, Folgendes festzulegen:

  • Wer erstellt Anhang VII,
  • Wer ist für die Übergabe der Dokumente an den Beförderer verantwortlich,
  • wann die Unterlagen eingereicht werden sollten,
  • wie die Parteien den Erhalt bestätigen.

Ein paar einfache Maßnahmen können viele unnötige Ausfälle verhindern.

Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung von Problemen

Sollten während des Transports unvorhergesehene Umstände eintreten, ist Zeit von entscheidender Bedeutung.

Daher ist es sinnvoll, die Parteien zu verpflichten, unverzüglich über Folgendes zu informieren:

  • die Annahme von Abfällen verweigert,
  • die Unterbrechung des Transports,
  • Widerruf von Genehmigungen,
  • Ausfall der Rückgewinnungsanlage,
  • Entscheidungen der zuständigen Behörden.

Je schneller die Informationen alle am Transport Beteiligten erreichen, desto größer ist die Chance, die Kosten zu senken.

Angabe der Ansprechpartner

Das ist eine kleine Notiz, die sich oft als äußerst hilfreich erweist.

Erwähnenswert ist:

  • die für organisatorische Angelegenheiten zuständige Person,
  • die für die Dokumentation zuständige Person,
  • eine Telefonnummer, die auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist,
  • E-Mail-Adresse, die für die Übermittlung von Dokumenten verwendet wird.

Beim internationalen Abfalltransport kommt es auf eine schnelle Kontaktaufnahme an.

Festlegung der maßgeblichen Sprache im Falle von Abweichungen

Wird der Vertrag in zwei Sprachfassungen abgefasst, empfiehlt es sich festzulegen, welche Fassung im Falle von Auslegungsunterschieden Vorrang hat.

Dies ist eine Standardklausel in internationalen Verträgen, die viele Streitigkeiten verhindern kann.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Im Rahmen der Zusammenarbeit tauschen die Parteien häufig Dokumente aus, die Geschäftsdaten, Kundeninformationen oder Einzelheiten zu Transporten enthalten.

Eine kurze Vertraulichkeitsklausel erhöht die Sicherheit beider Seiten.

Gesetzesänderungen

Die Vorschriften für den Abfalltransport ändern sich relativ häufig.

Daher ist es sinnvoll, die Möglichkeit vorzusehen, den Vertrag an neue gesetzliche Anforderungen anzupassen, ohne dass ein völlig neues Dokument erstellt werden muss.

Streitbeilegung

Es lohnt sich, Folgendes festzulegen:

  • anwendbares Recht,
  • zuständiges Gericht,
  • die Möglichkeit, den Streitfall im Wege von Verhandlungen vorzeitig beizulegen.

Solche Bestimmungen können die Dauer eines etwaigen Verfahrens erheblich verkürzen.

Braucht jedes Unternehmen denselben Vertrag?

Nein.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Ein Unternehmen, das pro Jahr nur wenige Transporte durchführt, hat ganz andere Anforderungen als ein Unternehmen, das jeden Monat mehrere hundert internationale Abfalltransporte in Auftrag gibt.

Ähnlich verhält es sich bei Maklern, Händlern, Abfallerzeugern oder Verwertungsanlagen.

Daher sollte man die vorgefertigte Vorlage als Ausgangspunkt betrachten und nicht als Dokument, dessen Inhalt man unverändert übernehmen sollte.

Ein gut ausgearbeiteter Vertrag sollte die Art der Zusammenarbeit zwischen den Parteien sowie die Besonderheiten der ausgeübten Tätigkeit berücksichtigen.

Kostenlose Vertragsvorlage herunterladen

Es ist nicht notwendig, einen solchen Vertrag von Grund auf neu zu erstellen.

Wir haben eine Mustervorlage in polnischer und englischer Sprache erstellt, die den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1157 entspricht. Diese können Sie kostenlos herunterladen und an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen.

Hinweis

Die bereitgestellte Vorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt ein Beispiel dar, das den Anforderungen von Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1157 entspricht. Je nach Art der Abfälle, der Art der Zusammenarbeit und den Besonderheiten der Tätigkeit der Parteien kann eine Anpassung oder Ergänzung erforderlich sein.

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