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SENT - wichtige Informationen

Der Transport von sensiblen Gütern und ab Februar 2022 auch von Abfällen muss über die SENT-Plattform gemeldet werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung von Waren, deren Transport ein hohes Risiko darstellt. Was ist bei der Erstellung der Meldung zu beachten? Und welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht? Wir laden Sie ein, den Artikel zu lesen.

Für welche Waren gilt das SENT-System?

Das SENT-System umfasst als sensibel eingestufte Waren (wegen der Gefahr des Steuerbetrugs) sowie verbrauchsteuerpflichtige Waren. Dazu gehören vor allem Kraftstoffe, Alkohol, Tabakwaren, Öle und Chemikalien. Ab dem 22. Februar 2022 gilt die Notifizierungspflicht auch für die Beförderung von Abfällen bei der Einfuhr und Durchfuhr. Mit Jahresbeginn (ab dem 12. Januar) muss auch die Ausfuhr von Abfällen der Gruppe 8 ins Ausland gemeldet werden.

Kontakt für die Registrierung auf der SENT-Plattform

e.nadolna@ekologistyka24.pl +48 881 045 376

j.blazewicz@ekologistyka24.pl +48 500 867 153

Liste der wichtigsten von SENT erfassten Waren

  • Brennstoffe: Diesel, Benzin, Flüssiggas (LPG), Heizöle und Schmierstoffe.
  • Alkoholische Produkte: Ethanol, Spirituosen, Wodka, Wein und andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2%.
  • Tabakerzeugnisse: Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, nikotinhaltige E-Liquids.
  • Chemikalien: Ausgewählte Chemikalien, darunter einige Säuren und in der Industrie verwendete Chemikalien.
  • Abfall: Bestimmte Kategorien von Abfällen, insbesondere gefährliche Abfälle.

Diese Kategorien umfassen eine breite Palette von Waren. Es ist daher wichtig, dass jedes Unternehmen, das solche Waren transportiert, sich seiner Verpflichtung bewusst ist, diese im SENT-System anzumelden.

Ab welcher Menge wird SENT benötigt?

Nach Angaben von Gesetze vom 9. März 2017Die Anmeldung von Transporten ist erforderlich, wenn die betreffenden Warenmengen bestimmte Grenzen überschreiten. Diese Grenzwerte variieren je nach Art der Waren und beziehen sich sowohl auf die Menge als auch auf den Wert.

Die Beförderung der folgenden Waren mit einer KN-Bezeichnung gemäß Durchführungsverordnung Nr. 2019/1776 der EU-Kommission vom 9. Oktober 2019. handelt es sich um eine Beförderung:

  • 2207 - vergällte und/oder unvergällte Ethylalkohole, die nicht mit einem Verbrauchsteuersatz gekennzeichnet sind,
  • 2707 - Öle und andere Erzeugnisse der Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer
  • 2710 - Petroleumöle
  • 2905 - aliphatische Alkohole
  • 2917 - Polycarbonsäuren
  • 3403 - Zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Einfetten von Textilien verwendeten Art
  • 3811 - Antiklopfmittel, Korrosionsschutzmittel
  • 3814 - Lösungsmittel, die Ethylalkohol enthalten,
  • 3820 - Anti-Icing-Flüssigkeiten, die Ethylalkohol enthalten,
  • 3824 - Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
  • 3826 - Biodiesel und Mischungen daraus

Voraussetzung ist, dass das Bruttogewicht der betreffenden Waren mehr als 500 kg oder ihr Volumen mehr als 500 Liter beträgt.

Was muss in SENT noch gemeldet werden? Hilfreich ist das bereits erwähnte Gesetz von 2017, das klarstellt, dass die Meldung auch den Inhalt umfasst:

  • die Lieferung von Heizstoffen, unabhängig von deren Gewicht
  • die Lieferung von vergälltem Ethylalkohol, soweit dieser durch die in der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 der Kommission vorgesehenen Maßnahmen vergällt wurde; es handelt sich um Sendungen mit einem Volumen von mehr als 500 Litern
  • die Lieferung von getrocknetem Tabak, unabhängig von seiner Menge
  • Lieferung von Medizinprodukten
  • die Lieferung von Gegenständen, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie gegen die Mehrwertsteuer- oder Verbrauchsteuervorschriften verstoßen

Welche Abfälle müssen im SENT-System gemeldet werden?

Mit Beschluss des Finanzministers vom 25. April 2022 Jahr wurde jede Verbringung von Abfällen im Rahmen des SENT-Systems einer besonderen Kontrolle unterzogen. Sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Durchfuhr. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Abfälle der so genannten Grünen Liste, die ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten, oder für Abfallgemische, die keinem Code zugeordnet sind. Für gefährliche Abfälle gilt die Notifizierung für jede Menge.

Ein Jahr später, als Am 9. Oktober hat das Finanzministerium Änderungen eingeführt In der Verordnung vom April 2022 wurde die Notifizierungspflicht für SENT auch auf Abfälle der Gruppe 8 ausgedehnt, die zur Ausfuhr bestimmt sind. Der genaue Wortlaut lautet:

§ (1) Das Überwachungssystem für den Straßen- und Schienengüterverkehr und den Handel mit Heizstoffen umfasst:
(...)

  1. Güter (...), die auch Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 sind (GBl. 2023, Pos. 1587, 1597, 1688, 1852 und 2029):
    (...)
    (b) deren Bruttogewicht 1.000 kg oder mehr oder deren Volumen 1.000 Liter oder mehr beträgt und die im Anhang der Verordnung des Klimaministers vom 2. Januar 2020 über den Abfallkatalog (Gesetzblatt, Punkt 10) mit Code aufgeführt sind:
    - 08 01 11* - Farb- und Lackabfälle, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 01 13* - Schlämme aus der Entfernung von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 01 15* - wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen oder anderen Lösungsmitteln enthalten
    gefährliche Stoffe,
    - 08 01 17* - Abfälle aus der Entfernung von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 01 19* - wässrige Farb- oder Lacksuspensionen, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 01 21* - Entferner für Farben und Lacke,
    - 08 03 12* - Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 03 14* - Farbschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 04 09* - Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
    - 08 04 13* - wässrige Schlämme von Klebstoffen oder Dichtungsmitteln, die organische oder andere Lösungsmittel enthalten
    gefährliche Stoffe,
    - 08 04 15* - Abfälle von flüssigen Klebstoffen oder Dichtungsmitteln, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten;

Wie kann man prüfen, ob die Waren der SENT unterliegen?

Um zu prüfen, ob die zu transportierenden Güter Folgendes erfordern SENT-Erklärungensollten mehrere Überprüfungsmethoden angewandt werden.

  1. Liste der unter die Regelung fallenden Waren: Am einfachsten ist es, die offizielle Liste der unter den SENT fallenden Waren zu konsultieren, die auf den Websites der Regierung zu finden ist.
  2. KN-Codes: Die der SENT unterliegenden Waren werden nach den KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) eingeteilt, die in den Steuerunterlagen zu finden sind.
  3. Konsultation der Behörden: Im Zweifelsfall können Aufsichtsbehörden wie die nationale Steuerverwaltung um Bestätigung gebeten werden.

Das Finanzministerium stellt außerdem Online-Tools und Hotlines zur Verfügung, mit denen Unternehmer überprüfen können, ob ihre Waren unter das SENT-System fallen.

Welche Strafen gelten für die Nichtregistrierung beim SENT?

Die Nichteinhaltung der mit dem SENT-System verbundenen Verpflichtungen kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In dem eingangs erwähnten Gesetz zur Einrichtung des elektronischen Transportüberwachungssystems sind die folgenden Verstöße und die entsprechenden Sanktionen aufgeführt:

Artikel 22, Absatz. 1 . lautet wie folgt:

  • bei Unterlassung der Benachrichtigung des Beförderers
  • wenn sich herausstellt, dass der tatsächliche Zustand der Waren von dem in den Dokumenten angegebenen Zustand abweicht
  • wenn der Beförderer eine vorgeschriebene Inspektion nicht wahrnimmt

wird ihm auferlegt eine Geldstrafe von 20.000 PLN.

Derselbe Artikel verweist auch auf ein Bußgeld in Höhe von 10.000 PLN, wenn das Transportunternehmen kein funktionierendes Geolokalisierungsgerät im Fahrzeug hatDies hat zur Folge, dass er seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Echtzeitinformationen über den Standort des Fahrzeugs nicht nachkommen kann.

Mehr, sogar mehr als 100.000 PLN wird ihn das Fehlen eines funktionierenden GPS-Geräts kosten den Heizstoff an eine andere als die in den Dokumenten angegebene Anschrift liefert, es sei denn, die Person, die den Heizstoff gekauft hat oder ihm gehört, ist bekannt. Die gleiche Sanktion wird gegen den Beförderer verhängt, wenn er die Waren gemäß Artikel 22a nicht an einen Empfänger im Inland abliefert.

10.000 PLN werden von einem Beförderer gezahlt, der weiß, dass die Angaben im Antrag falsch sind - beschließt dennoch, den Transport durchzuführen.

Wenn hingegen bei einer Prüfung festgestellt wird, dass eine Beförderung stattgefunden hat:

  • ohne SENT-Benachrichtigung
  • ohne ein Dokument, das die Meldung ersetzt
  • wenn das GPS-Gerät ausgeschaltet ist oder
  • mit einem defekten GPS-Gerät

Artikel 32 des Gesetzes sieht vor eine Geldbuße von 5.000 PLN bis 7.500 PLN für das Luftfahrtunternehmen.

Wer beaufsichtigt das SENT-System?

Die folgenden Behörden überwachen das SENT-System in Polen:

  • Nationale Steuerverwaltung (KAS): Sie ist für die Überwachung der Güterbeförderung und die Kontrolle der Einhaltung der SENT-Vorschriften zuständig.
  • Inspektion des Straßenverkehrs (ITD): Führt Straßenkontrollen bei der Beförderung von Gütern durch, die unter das SENT-System fallen.

Wo können Kontrollen durchgeführt werden? Entlang des Transportweges, an der Verladestelle und auch an den Bestimmungsorten. Werden Verstöße festgestellt, können die Behörden Sanktionen verhängen und die Waren und/oder die Transportmittel, mit denen sie geliefert wurden, beschlagnahmen. Je nach Art der Waren oder den Umständen der Beschlagnahme können unterschiedliche Vorschriften gelten.

Wichtig ist, dass Artikel 17 Absatz 1 des in diesem Artikel zitierten Gesetzes besagt, dass für das Entfernen, die Bewachung und die Lagerung des Beförderungsmittels oder der Waren an einem bestimmten Ort Gebühren erhoben werden, für die der Beförderer und die zur Abgabe der Anmeldung verpflichtete Stelle gesamtschuldnerisch haften. Und wie hoch sind diese Gebühren? Sie werden vom Direktor der Steuerverwaltungskammer festgesetzt, die für den benannten Ort zuständig ist, an den das Beförderungsmittel oder die Waren verbracht worden sind.

Wer ist von der SENT ausgenommen?

Die Pflicht zur Registrierung auf der PUESC-Plattform, die das SENT-System verwaltet, gilt nicht für die Beförderung von als sensibel eingestuften Materialien, sondern nur dann, wenn deren Gewicht oder Menge die zulässigen Grenzen nicht überschreitet.

Der Finanzminister kann auch per Verordnung Regeln für die Befreiung von der Notifizierungspflicht für Transporte festlegen, wie in Artikel 7b Absatz 2 des Gesetzes vom 9. März 2017 angegeben.

Änderungen ab November

Vor genau einem Monat, am 20. August, Die Regierung hat jedoch die vorgeschlagenen Änderungen angenommen über die Einführung einer Registrierungspflicht für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU beim SENT. Wie das Ministerium für Infrastruktur seinerzeit mitteilte:


Die Pflicht zur Registrierung im SENT-System gilt ab dem 1. November 2024 für Verkehrsunternehmen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder einem EFTA-Mitgliedstaat ansässig sind, und ab dem 1. Januar 2025 für Verkehrsunternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder EFTA-Mitgliedstaaten. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die in Polen Straßentransporte in ein oder aus einem Nicht-EU-Land auf der Grundlage einer Genehmigung durchführen, die nach den Bestimmungen eines internationalen Abkommens zwischen Polen und diesem Land erforderlich ist.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der Vorschriften für die Anmeldung von Beförderungen sensibler Güter im SENT-System nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch ein Schlüsselelement zur Vermeidung schwerwiegender finanzieller Sanktionen ist.

Die Registrierung von Waren im SENT gewährleistet Sicherheit, Transparenz und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie vermeidet die in diesem Artikel beschriebenen Probleme wie hohe Geldstrafen, Beschlagnahme von Waren oder zusätzliche steuerliche Sanktionen. Es lohnt sich also, auf die Richtigkeit der Anmeldungen zu achten, um Ihr Unternehmen vor kostspieligen Konsequenzen zu schützen.

Denken Sie daran, dass die Registrierung bei der SENT ein wirksames Mittel ist, um die Unannehmlichkeiten von Verstößen zu vermeiden. Sie stellt auch sicher, dass die Anforderungen der nationalen Steuerverwaltung und anderer Kontrollbehörden erfüllt werden. Wenn Sie Fragen zur SENT-Registrierung haben oder Anmeldungen besprechen möchten, Kontaktieren Sie uns. Unsere mehr als 10-jährige Erfahrung garantiert einen kompetenten Service und schnelle Bearbeitungszeiten.

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